Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Regelung Vorstellungsgespräch Arbeitszeit
Gewerbler:
Wenn du nichts findest, gibt es evtl. tatsächlich einfach nichts? Frag doch bei deiner (neuen) Personalstelle nach.
Ich wüsste nicht, dass es dazu Regelung gäbe bzw. wozu man die überhaupt brauchen sollte.
An sich gibt's doch nur zwei Möglichkeiten:
1) Ich will eine neue Stelle haben, dann ist das erstmal mein Privatvergnügen und ich nehme mir dafür frei. Ob Urlaub oder wie auch immer, mindestens Gleitzeit, dann ergibt sich, dass ich danach wieder weiterarbeite oder eben den ganzen Tag frei hab.
2) Mein AG/Dienstherr will mich auf eine neue Stelle setzen oder ich soll in Absprache mit ihm mich auf einen Posten bewerben. Dann ist das natürlich eine andere Ausgangssituation und evtl. findet dann das Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit statt. Warum ich dann aber den Rest vom Tag frei kriegen sollte, erschließt sich mir auch nicht so ganz.
Man kann dann noch drüber reden, ob die Fahrzeit zum Gespräch und zurück vielleicht auch in der Arbeitszeit stattfindet. Dann wäre es natürlich folgerichtig auch eine Dienstreise.
Kenne jetzt deine Situation nicht, aber wenn alles Land BW ist, wird es ja evtl. Lösungen geben. Hängt ja davon ab, wie die Behördenstruktur ist bzw. ob du z.B. direkt bei einem RP beschäftigt bist, oder bei einem Ministerium und an einem LRA eingesetzt oder wie auch immer.
2strong:
--- Zitat von: Versuch am 23.04.2025 11:09 ---Ich habe innerhalb des gleichen Arbeitgebers (Land BW) morgens ein Bewerbungsgespräch.
Geht man danach normal arbeiten oder hat man dann den Rest des Tages frei?
--- End quote ---
Du hast selbstverständlich den Rest des Tages frei und musst auch niemandem Bescheid sagen. Dir wird dann die Regelarbeitszeit gutgeschrieben... + zwei Überstunden.
Dailydrvr:
Ach was für ein schönes Amüsement, dieser Thread 😆
Versuch:
Schade, dass man es nicht schafft ruhig zu sein, wenn man nichts weiß...
Na ja so ist es derzeit halt und jeder wundert sich, dass der Abstand verloren geht...
2strong:
Eine Armlänge Abstand sollte Fremden gegenüber tatsächlich eingehalten werden.
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