Ich habe ein ähnliches Problem - das LBV ist bei der Bearbeitung von Trennungsgeldanträgen teilweise bis zu acht Monate in Rückstand. Nach einer Beschwerde inkl. Ankündigung einer Untätigkeitsklage wurden innerhalb von zwei Tagen genau so viele Bescheide bearbeitet, dass eine Klage nicht mehr möglich ist.
Bzgl. der Höhe des Trennungsgeldes gibt es ebenfalls einen Dissenzs. Nachdem die Bearbeitung einen Rückstand von drei Monaten aufwies habe ich mich beschwert. Daraufhin hat das LBV entschieden, mein Trennungsgeld zu kürzen. Infolge meines Widerspruchs hiergegeb wurde mir angedroht rechtskräftige Bescheide erneut zu prüfen oder bis zur gerichtlichen Entscheindung (verbunden mit dem Hinweis "das kann Jahre dauern") überhaupt kein Trennungsgeld mehr auszubezahlen.
Ich rate, daher zu einfachen höflichen Rückfragen. Ansonosten wirkt die Verzögerung dann schon vorsätzlich. Zumindest ist es kalkulierbar, dass das LBV die dreimonatige Frist (nach Hinweis) berücksichtigt. Natürlich ist dies ärgerlich und auch nicht im Sinne der VO.