§8 TV-L (6) Das Entgelt für Bereitschaftsdienst wird durch besonderen Tarifvertrag geregelt. Bis zum In-Kraft-Treten einer Regelung nach Satz 1 gelten die in dem jeweiligen Betrieb/der jeweiligen Verwaltung/Dienststelle am 31. Oktober 2006 jeweils geltenden Bestimmungen fort. Das Bereitschaftsdienstentgelt kann, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 10) eingerichtet ist und die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse es zulassen (Absatz 1 Satz 4), im Einvernehmen mit der/dem Beschäftigten im Verhältnis 1:1 in Freizeit (faktorisiert) abgegolten werden. Weitere Faktorisierungsregelungen können in einer einvernehmlichen Dienst- oder Betriebsvereinbarung getroffen werden.
Einen Tarifvertrag gibt es meines Wissens dazu noch nicht. Ist etwas in deinem Betrieb geregelt? Ansonsten würde der BAT greifen und in dem Stand:
§ 35 Für die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit und für die Zeit der Rufbereitschaft werden Zeitzuschläge nicht gezahlt. Für die Zeit der innerhalb der Rufbereitschaft tatsächlich geleisteten Arbeit einschließlich einer etwaigen Wegezeit werden gegebenenfalls die Zeitzuschläge nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. b bis f gezahlt. Die Unterabsätze 2 und 3 bleiben unberührt.
Bereitschaftszeit und Arbeitszeit zusammen dürfen meines Wissens 10 bzw. 12 Arbeitsstunden am Stück nicht überschreiten. Wenn Du 8 Stunden Normale Arbeitszeit hast kannst Du danach nur 4 Stunden Bereitschaft machen. Eine 20 oder 24 Stunden Bereitschaft ist nur möglich, wenn die gesamte Zeit als Bereitschaft gerechnet wird, wie die Arbeitsleistung in der 20 Stunden Bereitschaft verteilt sein darf kann ich dir auch nicht sagen.