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Arbeitgeber kündigt mit längerer Frist – was gilt für mich?

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Fettschwanzmaki:
Falls Du die "Statik" einer gut funktionierenden Abteilung ernsthaft beeinträchtigt hast, würde ich Dich auch nicht übernehmen wollen. Lieber fünf alteingessene MA mit alten Marotten, als ein neuer MA mit neuen Marotten, die auch noch wachsen und so richtig nerven können. Am Ende zerschieße ich mir eine ganze, gut funktionierende Abteilung.

Sry, aber der Laden muss laufen.

Damit möchte ich ausdrücklich nicht unterstellen, dass es an Dir gelegen hat. Falls es an den anderen Kollegen gelegen hat, würde ich dort allerdings auch nicht arbeiten wollen... ^^

Der AG hat Dich für Deine Arbeitsleistung entlohnt. Du warst bzw. bist abhängig beschäftigt, Deine Ideen/Konzepte waren Bestandteil der Arbeitsleistung und das sollte Dich folglich auch nicht befremden. Aber nur meine Haltung.

Schon mal mit dem PR Kontakt aufgenommen? Der kann das evtl. "besser einordnen".

GeoFen:
Ja, ich verstehe deinen Punkt.
Ich wurde für meine Arbeit bezahlt, also kann er meine Ideen gern nutzen.
Aber gleichzeitig meine Leistung im Kündigungsgespräch als „unzureichend“ zu bewerten, finde ich nicht fair – gerade weil viele meiner Ideen über das  eigentliche Aufgabenfeld hinausgingen, was laut Stellenbeschreibung hauptsächlich „Verwaltung“ bestehender Prozesse war. Schlechte Ideen hätte man schließlich nicht umgesetzt, oder?

Wie auch immer – ich bin froh, dass ich jetzt raus bin. 😊
Mach mir nur noch Gedanken wegen des Zeugnisses. Da steckt halt viel drin, was sich später auswirken kann.

clarion:
Es scheinst zum Team menschlich nicht zu passen.

Hans1W:
Beratung beim FA für Arbeitsrecht aufsuchen. Evtl bist du Gewerkschaftsmitgleid o. Verband mit Rechtsschutz.
Der Lündigungsgrund ist ja sehr leicht wiederlegbar.
Die Frage ist ob es als Probezeitkündigung gilt o. nicht.

Ekko:
Wozu denn jetzt noch den Anwalt einschalten? Man muss die Dinge nicht komplizierter denken als sie sind.
Der AG möchte sich gerne trennen und lässt sich, wenn auch fragwürdig, ein Hintertürchen offen.
Der AN sieht aufgrund dieser Handlungsweise keine Zukunft mehr beim AG und möchte sogar früher gehen.

Daher einfach an die erste Antwort von GeoFen im Thread halten:
"Eigene Kündigung zum 31.05.2025 sollte kein Problem sein, § 34 TvöD besagt aufgrund der Betriebszugehörigkeit (bis zu einem Jahr) vier Wochen zum Monatsende, also spätestens bis zum 30.04.2025 die Kündigung einreichen."

Wenn du "Angst" vor dem Arbeitszeugnis hast, dann beantrage es einfach nicht und erzähl dem nächsten AG, es gäbe keins. Bis zum Bewerbungsgespräch ist das gute Stück ohnehin im ÖD nicht angefertigt und anschließend obsolet.

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