Autor Thema: Zustimmung Kommunalaufsicht bei Eingruppierung  (Read 3140 times)

Fragmon

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Antw:Zustimmung Kommunalaufsicht bei Eingruppierung
« Antwort #15 am: 23.04.2025 12:29 »
Zitat
Verboten ist es ihm trotzdem.

Nicht immer, in Ausnahmefällen ist es zulässig, siehe zB Paragraph 61 Abs. 3 Gemeindeordnung RLP (steht so ähnlich auch in anderen Gemeindeordnungen):

(3) Die Eingruppierung der Arbeitnehmer und deren Entgelte sowie alle sonstigen Leistungen sind nur im Rahmen der zwischen Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften getroffenen tarifvertraglichen Regelungen zulässig; besondere Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Ist die Gemeinde nicht tarifgebunden, dürfen die Eingruppierung und Entgelte sowie alle sonstigen Leistungen höchstens denjenigen der vergleichbaren Arbeitnehmer der tarifgebundenen Gemeinden entsprechen. In besonders begründeten Fällen sind Ausnahmen von den Sätzen 1 und 2 zulässig.

Also ein absolutes Verbot les ich da jetzt nicht raus.

Wenn die Gemeinde nicht unter § 1 TVöD fällt, dann ist es eh egal, da sie dann eh alles machen kann.

Wenn Sie Mitglied eines Mitgliedsverbands der VKA ist, dann gilt (nach Satzung VKA)
§ 6 Pflichten
(2) Jeder Mitgliedverband hat seine Mitglieder durch Satzungsvorschriften zu verpflichten,
1. die von der VKA abgeschlossenen Tarifverträge durchzuführen und nicht zu überschreiten


Auch das ist ohne Belang. Die KAVen bzw. die VKA ist ja keine (staatliche) Aufsichts- oder Prüfbehörde. Im Zweifel fliegt man halt bei der VKA bzw. beim jeweiligen KAV raus oder muss vielleicht eine Verbandsstrafe zahlen. Außerdem hat gerade die VKA/die KAVen mit Ihren - von Afo gerade zitierten - Beschlüssen zu den Fachkräftezulagen seit über 10 Jahren dieses Prinzip in ihrer Satzung selbst ad acta gelegt. Daher wird man auch zu 99,999999999999999999999 % irgendwelche KAV/VKA-Konsequenzen befürchten müssen, wenn man die Leute "zu hoch" eingruppiert.

Darum ging es mir nicht. Du hattest indirekt behauptet es gäbe kein Verbot. Doch gibt es in der VKA Satzung. Das die Einhaltung nicht überprüft wird, steht auf einem anderen Blatt. Du hältst dich doch auch an Gesetze, auch wenn die an einigen Stellen nicht überwacht werden.