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Neuer TVöD 2025 - Auszahlung

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Micha E:

--- Zitat von: KlammeKassen am 16.08.2025 12:43 ---
--- Zitat von: Micha E am 15.08.2025 11:21 ---Hier wurde heute im Intranet veröffentlicht, dass das Tarifergebnis jetzt zu August umgesetzt wird und die Nachzahlungen rückwirkend ab April erfolgen.

Über alle anderen Ergebnisse wird zeitnah und ausführlich informiert.

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Die spannende Frage ist: Was ist "hier"?
A: Bundesland
B: TVöD oder TV-V


Bei uns (Niedersachsen, TVöD) ist auch gestern nichts mehr passiert. Aber selbst wenn, würde das für September wahrscheinlich schon zu knapp werden. Weil diese Tabellen ja so megaüberraschend kommen, wird sicherlich mit dem Einlesen/Programmieren erst nach erfolgter Freigabe begonnen - so kann noch weiter Zeit herausgeholt werden  ;D

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A: Landeshauptstadt NRW und somit TVöD.

yxcas:
Bei uns Kommune in NRW, kam gestern Abend im Intranet die Info, dass die Erhöhung rückwirkend jetzt im August mit ausgezahlt wird und das wegen der Rückrechnung keine steuerlichen Nachteile für uns entstehen werden.

KlammeKassen:

--- Zitat von: yxcas am 16.08.2025 22:29 ---Bei uns Kommune in NRW, kam gestern Abend im Intranet die Info, dass die Erhöhung rückwirkend jetzt im August mit ausgezahlt wird und das wegen der Rückrechnung keine steuerlichen Nachteile für uns entstehen werden.

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Steuerliche Nachteile sollten sich auch nicht ergeben, da du es zwar als ein Einmalzahlung bekommst, aber es "steurerlich" als Rückrechnung behandelt wird, sprich es gibt neue Entgeltabrechnungen für jeden Monat ab April; es wird somit jeden Monat bereits einen Teil des Grundfreibetrags genutzt und nicht alles in den August (bei euch) geknallt. Dann wäre es in der Tat eine relativ hohe Steuerlast, da für die Gesamtnachzahlung keinerlei Grundfreibetrag zur Verfügung stünde.

Dann sind die aber echt gut bei euch, wenn die das jetzt im August schon schaffen bei jetzt erst erfolgter Freigabe. Bei uns ist der Monat abrechnungstechnisch schon durch (Gehalt kommt allerdings erst Ende des Monats)

yxcas:

--- Zitat von: KlammeKassen am 17.08.2025 17:45 ---

Steuerliche Nachteile sollten sich auch nicht ergeben, da du es zwar als ein Einmalzahlung bekommst, aber es "steurerlich" als Rückrechnung behandelt wird, sprich es gibt neue Entgeltabrechnungen für jeden Monat ab April; es wird somit jeden Monat bereits einen Teil des Grundfreibetrags genutzt und nicht alles in den August (bei euch) geknallt. Dann wäre es in der Tat eine relativ hohe Steuerlast, da für die Gesamtnachzahlung keinerlei Grundfreibetrag zur Verfügung stünde.

Dann sind die aber echt gut bei euch, wenn die das jetzt im August schon schaffen bei jetzt erst erfolgter Freigabe. Bei uns ist der Monat abrechnungstechnisch schon durch (Gehalt kommt allerdings erst Ende des Monats)

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Ich bin auch erstaunt. Normalerweise sind die Abrechnungen immer auf ca den 20. datiert bzw. Die Woche um den 20. werden bei uns zum Abruf aber frühestens 3 Kalendertage vor Monatsende zur Einsicht und zum runterladen freigeben

cyrix42:

--- Zitat von: KlammeKassen am 17.08.2025 17:45 ---... und nicht alles in den August (bei euch) geknallt. Dann wäre es in der Tat eine relativ hohe Steuerlast, da für die Gesamtnachzahlung keinerlei Grundfreibetrag zur Verfügung stünde.

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Auch dann gäbe es keinen steuerlichen Nachteil, da der Grundfreibetrag ein Jahresbetrag ist -- die Einkommensteuer wird jährlich abgerechnet; die Lohnsteuer jeden Monat ist nur eine Vorauszahlung. Spätestens mit der Einkommensteuererklärung ist es völlig egal, in welchem Monat das Entgelt geflossen ist.

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