Guten Abend,
ich habe ein Schreiben mit der Info erhalten, dass mein örtliches Gesundheitsamt mit der amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung meiner Dienstfähigkeit beauftragt wurde.
Ich dem Schreiben steht, dass die Möglichkeit einer begrenzten Dienstfähigkeit in die Untersuchung mit einbezogen wird.
Im Internet bin ich auf folgendes gestoßen:
https://www.schure.de/2041101/0000045.htmDort steht: Die Regelung wird auf Beamtinnen und Beamte ab dem vollendeten 50.Lebensjahr beschränkt und die Regelungsdauer zunächst auf fünf Jahre befristet. Vor Ablauf der Befristung wird zu überprüfen sein, ob sich die Regelung bewährt hat und die Befristung entfallen kann. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob die Altersbegrenzung aufgehoben werden kann.
Jetzt ist es aber so, dass ich noch gar keine 50 bin.
Wie ist das Ganze dann zu verstehen?
Wurde dieser Beschluss aktualisiert, sodass die Altersbegrenzung aufgehoben wurde? Wenn ja,
wann und wo?
Vielen Dank
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