Autor Thema: [NI] Amtsärztliche Untersuchung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit  (Read 2964 times)

Magnia

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Guten Abend,

ich habe ein Schreiben mit der Info erhalten, dass mein örtliches Gesundheitsamt mit der amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung meiner Dienstfähigkeit beauftragt wurde.
Ich dem Schreiben steht, dass die Möglichkeit einer begrenzten Dienstfähigkeit in die Untersuchung mit einbezogen wird.
Im Internet bin ich auf folgendes gestoßen: https://www.schure.de/2041101/0000045.htm
Dort steht: Die Regelung wird auf Beamtinnen und Beamte ab dem vollendeten 50.Lebensjahr beschränkt und die Regelungsdauer zunächst auf fünf Jahre befristet. Vor Ablauf der Befristung wird zu überprüfen sein, ob sich die Regelung bewährt hat und die Befristung entfallen kann. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob die Altersbegrenzung aufgehoben werden kann.

Jetzt ist es aber so, dass ich noch gar keine 50 bin.
Wie ist das Ganze dann zu verstehen?

Wurde dieser Beschluss aktualisiert, sodass die Altersbegrenzung aufgehoben wurde? Wenn ja,
wann und wo?

Vielen Dank

[Mod-Edit]:
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« Last Edit: 25.04.2025 07:50 von E15TVL »

Schlaubi

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Hallo Magnia,

geht es um Niedersachsen? Das entnehme ich dem zitierten Link. Darf ich fragen, nach welcher Zeit der Erkrankung du zum Amtsarzt geladen wurdest?

In der Regel sollte eine Teildienstfähigkeit möglich sein. Das ist auch dem Informationsschreiben beigefügt. Arbeitest du dann 50%, erhieltest du 75% der Bezüge, die allerdings nicht ruhgehaltfähig sind. Hier wird allerdings gerade geklagt - weis da vllt. jemand anderes genaueres?

Magnia

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Hallo,

ja, es ist Niedersachsen.
Ich war 8 Wochen erkrankt. Dann war ich eine Woche wieder voll im Dienst und hatte direkt das Schreiben im Briefkasten.

Viele Grüße
Magnia

Schlaubi

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Hallo Magnia,

letztlich arbeitest du bereits wieder voll. Der Besuch beim Amtsarzt kann auch eine Chance sein bzgl. BEM Maßnahmen oder Arbeitsplatzgestaltung. Strebst du eine begrenzte Dienstfähigkeit an?

8 Wochen erscheint mir äußerst kurz, meist erfolgt die Ladung erst nach etwa 6 Monaten, mindestens aber 3 monatiger Krankheit in 6 Monaten. Gab es vorher vorherige Ausfälle oder objektive Anzeichen einer eingeschränkten Dienstfähigkeit?

Vielleicht nicht ganz unwichtig: arbeitest du in der Verwaltung/ Polizei / Lehramt?

Magnia

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Hallo,

ich war etwas verwundert, da ich nach 6 Wochen mit einem BEM gerechnet habe.
Kann der Amtsarzt ein BEM „verordnen“?

Viele Grüße
Magnia

Schlaubi

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Das Angebot zum BEM ist freiwillig, die Überprüfung der Dienstfähigkeit getrennt davon.

Es klingt stark nach Verwaltung, auch wenn du es bisher nicht beantwortet hast, das wäre aber hilfreich für weitere Abläufe …

Machst du denn das BeM oder hast du abgelehnt?

Liebe Grüße

Magnia

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Hallo,

nein, ich strebe keine begrenzte Dienstfähigkeit an.
Ein BEM-Verfahren ist mir bislang noch nicht angeboten worden.
Sollte es mir angeboten werden, werde ich es annehmen.
Das ist ja auch der Grund, weshalb ich über das Schreiben so verwundert bin.
Laut Internet ist das übliche Vorgehen, dass nach sechswöchiger Krankheit zu einem BEM-Gespräch geladen wird, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern / ermöglichen.
Ich habe deshalb eigentlich mit einer BEM-Einladung gerechnet. Dass man direkt zum Amtsarzt geschickt wird, überrascht mich dann doch.

Schlaubi

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Wie wird die Ladung begründet? Hast du vorher schon gefehlt?

Nochmal: Verwaltung / Polizei?

ErnstHaft

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Hallo Schlaubi,

gibt es das mit "Arbeitest du dann 50%, erhälst du 75% der Bezüge, die allerdings nicht ruhgehaltfähig sind" auch für Bundesbeamte?

Viele Grüße

Rentenonkel

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Könnte die Erkrankung ein Dienstunfall oder eine Berufskrankheit zugrunde liegen?

Bist du schon Beamtin auf Lebenszeit?

Schlaubi

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Jetzt wäre es an Magnia. Die Regelung zur begrenzten Dienstfähigkeit nach Amtsarztgutachten sollte es bundesweit geben. Sicher bin ich mir nicht…

Magnia

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Hallo,

ja, ich bin auf Lebenszeit verbeamtet. Kein Dienstunfall, keine Berufskrankheit.
Ich habe mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen. Sie begründet es mit einer Einzelfallentscheidung.
Ich habe angesprochen, dass ich aber schon wieder voll im Dienst bin. Da war sie etwas verwundert. Es wirkt so, dass sie davon ausgegangen war, dass ich noch krankgeschrieben sei.

Schlaubi

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Weist du denn die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben? Es wird letztlich auf ein lockeres Gespräch beim Amtsarzt rauslaufen, schließlich beurteilt er dann deine Fähigkeit zum Dienst als dienstfähig :)

Gab es denn mal Stress mit den Vorgesetzten oder ähnliches ? Teile uns doch den Bereich mit, das wäre super hilfreich und lässt bei zehntausenden Beamten in den jeweiligen Bereichen auch keinen Rückschluss auf dich als Person zu…