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[BE] Stufenfestsetzung, Anerkennung förderlicher Zeiten

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speckrippchen:
Hallo in die Runde,

Ich bin Lehrkraft/Studienrat mit Sonderpädagogik in Berlin und seit letztem Jahr BaL, zuvor mehrere Jahre als TB.
Nach langem Hin und Her ist das Thema Stufenfestsetzung immer noch nicht abgeschlossen.
Es geht um die Anerkennung förderlicher Zeiten vor meinen Einstieg in den Schuldienst.
Ich habe mehrere Jahre neben dem (Master-)Studium bei freien Trägern als pädagogische Fachkraft gearbeitet, Vetrag mit 25 Wochenstunden. Da ich seit vielen Jahren als Lehrkraft/Sonderpädagoge an Förderzentren arbeite und diese Tätigkeit einen unmittelbaren Bezug dazu hat (Eingliederungshilfe), bin ich von der Anerkennung als förderliche Zeiten ausgegangen.

Gemäß § 4 (2) Satz 4 der Anerkennungsverordnung für förderliche Zeiten in der Bildung
(FöZBildVO) vom 19. August 2021 kommen insbesondere Zeiten in Betracht, in denen Erfahrung
in einem pädagogischen Beruf gesammelt wurde.

Eine Teilanerkennung wäre für mich auch noch nachvollziehbar gewesen.

Die Personalstelle ist der Auffasssung, dass mir nur die Zeiten nach dem Masterabschluss anerkannt werden kann (nur wenige Monate).
Mehrere Jahre Tätigkeit mit vertraglichen 25 Wochenstunden während des (Master-)Studiums können nicht anerkannt werden.
Es wird damit begründet, dass das Studium der Hauptschwerpunkt war und ich eine Exmatrikulation/Urlaubssemster oder Teilzeitstudium für die weitere Anerkennung nachweisen soll.
Während der Zeit war ich formal Vollzeitstudent, habe aber die Regelstudienzeit überschritten.
Regelungen dazu finde ich in der FöZBildVO nicht.

§ 6 sagt dazu: Nachweispflicht
Die Tätigkeiten sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, aus denen Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit hervorgeht.
Die Nachweispflicht obliegt der Beamtin oder dem Beamten.

Dies kann ich mit meinem Arbeitsvertrag von 25 Wochenstunden nachweisen.

Wie seht ihr die Chancen bei einer Klage für die Anerkennung der förderlichen Zeiten während des Studiums?

Vielen Dank.


InternetistNeuland:
Wenn du während des Studiums 25 Wochenstunden hattest bedeutet das, dass du versicherungspflichtig gearbeitet hast in dieser Zeit? Denn mit 25 Wochenstunden überschreitest du die Grenze von 20 Wochenstunden um versicherungsfrei zu bleiben.

Es ist zumindest üblich, dass nur Zeit anerkannt werden von Zeiten mit abgeschlossener Ausbildung / Studium.

speckrippchen:
Ja, ich habe ganz regulär versicherungspflichtig gearbeitet.

Alphonso:
Du hast also im Endeffekt einen ungelernten Studentenjob ausgeübt. So klingt es zumindest in deinem Ausgangspost.
Da teile ich die Meinung der Personalstelle erstmal grundsätzlich. Denn dann könnte mir für meine Stelle auch die regelmäßige Inventur bei diversen Kauflands als förderliche Zeit anerkannt werden.
Da die Stufenfestsetzung ein Verwaltungsakt ist, hast/wirst du einen Bescheid erhalten (haben). Dagegen kannst du Widerspruch einlegen.

bettelmusikant:
Ich sehe es so, dass deine Hauptätigkeit bzw. deine "hauptberufliche Tätigkeiten" deine Ausbildung/dein Masterstudium war, und nicht die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft, auch wenn du im Studijob mehr als 25h/Woche gearbeitet hast.

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