Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung von 9a auf 9b ohne BL2 möglich

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Fragmon:

--- Zitat von: 2strong am 27.04.2025 10:45 ---Vorbemerkung Nr. 7 zur Entgeltordnung TVöD (VKA).

An Deiner Stelle würde ich mal mit dem Chef unter vier Augen sprechen. In drei Jahren bist Du 20 Jahre im öffentlichen Dienst und wärst von der Ausbildungs und Prüfungspflicht befreit. Der Lehrgang dauert meines Wissens zwei Jahre. Du wirst den den Lehrgang aber wahrscheinlich auch nicht gleich morgen beginnen können. Das heißt: Die Kommune zahlt 10.000€ für den Lehrgang und verzichtet außerdem die nächsten zwei Jahre auf fast 50% Deiner Arbeitskraft (Lehrgangszeit + Urlaub) - oder spart sich das alles und bekommt dasselbe Ergebnis umsonst und zusätzlich 100% Deiner Arbeitszeit.

--- End quote ---

Achso und das im Lehrgang vermittelte Wissen und Kompetenzen sind egal? Man hat diesen Lehrgang nicht aus Spaß erfunden.

FearOfTheDuck:
Grundsätzlich magst du recht haben.

Fraglich wäre aber, wieviel dieses neuen Wissens er auf die Tätigkeit anwenden kann, die er seit 15 Jahren ausübt? Eine Abwägung wäre da schon sinnvoll. Sofern diese möglich ist.

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