Autor Thema: Höhergruppierung von 9a auf 9b ohne BL2 möglich  (Read 1890 times)

Wolfgang55

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Hallo zusammen,
für mich fachliches Unwissen entschuldige ich mich vorab.
Folgender Fall: BL1 vorhanden, 17 Jahre öffentlicher Dienst (selber Arbeitgeber). Seit ca 15 Jahren übe ich eine Stelle aus, die mit zuletzt mit 9a bewertet wurde. Nach erneuter Prüfung handelt es sich jedoch um eine 9 b Stelle. Mein Arbeitgeber verwehrt die Höhergruppierung mit dem Hinweis, dass ich weder den BL2 habe, noch 20 Jahre im öffentlichen Dienst tätig bin.

Gibt es denn da wirklich keine andere Möglichkeit?

2strong

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Antw:Höhergruppierung von 9a auf 9b ohne BL2 möglich
« Antwort #1 am: 25.04.2025 22:08 »
Welches Bundesland?
Sofern die hier in Rede stehende Ausbildungs- und Prüfungspflicht Anwendung findet (das ist in den alten Bundesländern der Fall), hat Dein AG grundsätzlich Recht - müsste Dir aber zunächst die Differenz von 9a zu 9b als Zulage zahlen. Das muss er so lange, bis Du den BL 2 abgeschlossen hast oder die 20 Jahre im öffentlichen Dienst voll hast.

Wolfgang55

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Antw:Höhergruppierung von 9a auf 9b ohne BL2 möglich
« Antwort #2 am: 27.04.2025 10:24 »
Servus 2strong,

ich komme aus dem schönen Bayern. Dann hat er wohl Recht. Hättest du evlt. noch irgendeine Quelle bezüglich der Zulage.

Vielen Dank

2strong

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Antw:Höhergruppierung von 9a auf 9b ohne BL2 möglich
« Antwort #3 am: 27.04.2025 10:45 »
Vorbemerkung Nr. 7 zur Entgeltordnung TVöD (VKA).

An Deiner Stelle würde ich mal mit dem Chef unter vier Augen sprechen. In drei Jahren bist Du 20 Jahre im öffentlichen Dienst und wärst von der Ausbildungs und Prüfungspflicht befreit. Der Lehrgang dauert meines Wissens zwei Jahre. Du wirst den den Lehrgang aber wahrscheinlich auch nicht gleich morgen beginnen können. Das heißt: Die Kommune zahlt 10.000€ für den Lehrgang und verzichtet außerdem die nächsten zwei Jahre auf fast 50% Deiner Arbeitskraft (Lehrgangszeit + Urlaub) - oder spart sich das alles und bekommt dasselbe Ergebnis umsonst und zusätzlich 100% Deiner Arbeitszeit.

Wolfgang55

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Antw:Höhergruppierung von 9a auf 9b ohne BL2 möglich
« Antwort #4 am: 27.04.2025 20:15 »
ja du hast damit vollkommen recht, was du sagst. Mir Prüfung und Abschlusslehrgang usw. dauert es glaube ich sogar länger als 2 Jahre.

Aber wahrscheinlich kommt die Aussage, dass dies 2 verschiedene Sachen oder Töpfe sind.

Na mal sehen

Fragmon

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Antw:Höhergruppierung von 9a auf 9b ohne BL2 möglich
« Antwort #5 am: 29.04.2025 10:55 »
Vorbemerkung Nr. 7 zur Entgeltordnung TVöD (VKA).

An Deiner Stelle würde ich mal mit dem Chef unter vier Augen sprechen. In drei Jahren bist Du 20 Jahre im öffentlichen Dienst und wärst von der Ausbildungs und Prüfungspflicht befreit. Der Lehrgang dauert meines Wissens zwei Jahre. Du wirst den den Lehrgang aber wahrscheinlich auch nicht gleich morgen beginnen können. Das heißt: Die Kommune zahlt 10.000€ für den Lehrgang und verzichtet außerdem die nächsten zwei Jahre auf fast 50% Deiner Arbeitskraft (Lehrgangszeit + Urlaub) - oder spart sich das alles und bekommt dasselbe Ergebnis umsonst und zusätzlich 100% Deiner Arbeitszeit.

Achso und das im Lehrgang vermittelte Wissen und Kompetenzen sind egal? Man hat diesen Lehrgang nicht aus Spaß erfunden.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung von 9a auf 9b ohne BL2 möglich
« Antwort #6 am: 29.04.2025 13:20 »
Grundsätzlich magst du recht haben.

Fraglich wäre aber, wieviel dieses neuen Wissens er auf die Tätigkeit anwenden kann, die er seit 15 Jahren ausübt? Eine Abwägung wäre da schon sinnvoll. Sofern diese möglich ist.