Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Herabstufung möglich?

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Bayerntvl:
Hallo zusammen,

ich hätte folgende Frage: Ich arbeite aktuell in einem befristeten Arbeitsverhältnis eingruppiert in E14 (angefangen habe ich bei E13) bei der Justiz. Nun habe ich eine unbefristete Stelle in Aussicht, welche auf die selbe Berufsgruppe (Psychologe) ausgeschrieben ist, allerdings auf E13. Mir wurde gesagt, dass es sich beim Wechsel um eine Versetzung handeln würde, da ich bereits in der Justiz arbeite und die Befristung noch länger geht. Allerdings könne es sein, dass ich auf E13 zurückgestuft werde, da die unbefristete Stelle eine E13 Stelle sei. Wäre die möglich, auch wenn die Tätigkeit an sich die selbe Berufsgruppe betrifft und es eine Versetzung wäre? Inhaltlich haben die beiden JVAs unterschiedliche Schwerpunkte.
Schon einmal vielen Dank!!

Rowhin:
Nachdem du aufgrund der ausgeübten Tätigkeiten eingruppiert bist und nicht deiner vorigen Tätigkeiten oder Altersstufe oder sonstiges wirst du definitiv herabgestuft, wenn die Personaler ordentlich arbeiten.

Immer davon ausgehend dass die Tätigkeiten der neuen Stelle mit E13 angemessen und korrekt bewertet sind.

cyrix42:
Wobei die Stufe die gleiche bleibt und sich nur die Gruppe ändert; man sollte also besser von „herabgruppiert“ sprechen, denn das ist es, worum es hier geht.

Rowhin:

--- Zitat von: cyrix42 am 26.04.2025 17:43 ---Wobei die Stufe die gleiche bleibt und sich nur die Gruppe ändert; man sollte also besser von „herabgruppiert“ sprechen, denn das ist es, worum es hier geht.

--- End quote ---

Guter Punkt - im Gegensatz zur Hochgruppierung, die im TV-L normalerweise nicht stufengleich erfolgt, erfolgt die Herabgruppierung in die in der höheren EG erreichten Stufe.

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