Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage: Ich arbeite aktuell in einem befristeten Arbeitsverhältnis eingruppiert in E14 (angefangen habe ich bei E13) bei der Justiz. Nun habe ich eine unbefristete Stelle in Aussicht, welche auf die selbe Berufsgruppe (Psychologe) ausgeschrieben ist, allerdings auf E13. Mir wurde gesagt, dass es sich beim Wechsel um eine Versetzung handeln würde, da ich bereits in der Justiz arbeite und die Befristung noch länger geht. Allerdings könne es sein, dass ich auf E13 zurückgestuft werde, da die unbefristete Stelle eine E13 Stelle sei. Wäre die möglich, auch wenn die Tätigkeit an sich die selbe Berufsgruppe betrifft und es eine Versetzung wäre? Inhaltlich haben die beiden JVAs unterschiedliche Schwerpunkte.
Schon einmal vielen Dank!!