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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
MoinMoin:
--- Zitat von: Bastel am 21.05.2025 11:59 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 21.05.2025 11:56 ---
Was hat das Kindergeld mit einem Urteil zur amtsangemessenen Alimentation zu tun?
--- End quote ---
Sehr viel sogar. Der Abstand zur Hartzi Familie könnte dadurch auf 115% steigen, je nach Höhe des Kindergelds.
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Korrekt.
Um es auf die Spitze zu treiben, bei entsprechendem Kindergeld würde kein Kinderzuschlag ab Kind 3 mehr notwendig sein und die Steigerung Grundbesoldung könnte auch geringer ausfallen.
Das wäre doch zu begrüßen, oder? Keine Probleme mehr mit der amtsangemessen Alimentation, und keine Stauchung der Besoldungstabelle, die Abstände zwischen den Besoldungen würden nicht verwässert durch Kinderzuschläge....
Das wäre doch eine Win-Win-Win Situation
Und die Erkenntnis seitens der Politik durch die Urteile, dass man als Beamter mit einer normalen Besoldung und 2+ Kindern von staatlicher Stütze abhängig ist, könnte eben zu dieser Form der Unterstützung für die Bevölkerung führen.
Das ist halt meine Erwartung an die Urteile-> Herstellung der amtsangemessenen Alimentation primär via mehr Geld für Menschen mit Kinder.
HochlebederVorgang:
Hier geht es aber um die Erwartungen an ein Urteil.
Unabhängig davon, sind die systematischen Verwerfungen ja wohl offensichtlich, da das Kindergeld/Steuerliche Existenzminimum dann über der Grundsicherung für Kinder liegen würde. Dementsprechend wäre bei gleichbleibender Regelung auch nur noch der der Grundsicherung entsprechende Betrag auf die Grundsicherung anzurechnen. Der überschießende Betrag würde richtigerweise beim Kind des Grundsicherungsempfängers verbleiben. Am Abstand ändert sich somit nichts. Es sei denn, man möchte der arbeitenden Bevölkerung erläutern, dass das Existenzminimum des Kindes eines Bürgergeldempfängers höher ist, als das von Eltern, die einer Tätigkeit nachgehen.
Dementsprechend hätten Änderungen keine Auswirkungen auf das Abstandsgebot.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 21.05.2025 12:11 ---Es sei denn, man möchte der arbeitenden Bevölkerung erläutern, dass das Existenzminimum des Kindes eines Bürgergeldempfängers höher ist, als das von Eltern, die einer Tätigkeit nachgehen.
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Betrachtet man die reale Bezuschussung, ist obiges doch der aktuelle Fall: Das Kind im Bürgergeldbezug wird zu 100% finanziert, das Kind in mittleren Einkommensbereichen nur in Höhe des Kindergelds, in darüberliegenden Ebenen dann über die Anrechnung des Freibetrags in etwas höherer Dimension (aber weiter unterhalb des Bürgergelds).
Hast aber trotzdem weiterhin Recht: Schweift ab ;)
lotsch:
Davon erwarte ich einiges:
https://www.vhdt.de/index.php/news/amtsangemessene-alimentation-wie-21-mai-2025-18-20-uhr-bundesarbeitsgericht
Bastel:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 21.05.2025 12:24 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 21.05.2025 12:11 ---Es sei denn, man möchte der arbeitenden Bevölkerung erläutern, dass das Existenzminimum des Kindes eines Bürgergeldempfängers höher ist, als das von Eltern, die einer Tätigkeit nachgehen.
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Betrachtet man die reale Bezuschussung, ist obiges doch der aktuelle Fall: Das Kind im Bürgergeldbezug wird zu 100% finanziert, das Kind in mittleren Einkommensbereichen nur in Höhe des Kindergelds, in darüberliegenden Ebenen dann über die Anrechnung des Freibetrags in etwas höherer Dimension (aber weiter unterhalb des Bürgergelds).
Hast aber trotzdem weiterhin Recht: Schweift ab ;)
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Und genau dass ist der Skandal.
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