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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 22.05.2025 06:20 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.05.2025 19:22 ---Ich finde es immer wieder erschütternd, wie Menschen gegen eine Kindergelderhöhung wettern
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Du solltest an deinem sinnerfassenden Lesen arbeiten. Nirgends wurde gegen eine Kindergelderhöhung "gewettert". Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass unter einer Merz-Regierung eine massive Anhebung des Kindergeldes außerordentlich unwahrscheinlich sein dürfte.
Ansonsten geht es in diesem Thread nicht um irgendwelche hypothetischen "Wünsch Dir Was"-Diskussionen (insbesondere von Nichtbetroffenen), sondern um die erwarteten Auswirkungen einer (hoffentlich) demnächst erfolgenden konkreten höchstrichterlichen Entscheidung aus Karlsruhe.
Wie bereits in #9 erwähnt, erwarte bzw. erhoffe ich unter anderem ein Machtwort des BVerfG zu den absurden (leistungslosen) Zuschlagsorgien der letzten Jahre, siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126056.msg407344.html#msg407344.
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Genau, diese Zuschlagsorgien kann man wegwischen, wenn das Kindergeld erhöht wird.
Und wenn es eine Einkommensabhängige Erhöhung ist, dann könnte es sogar kostenneutral werden, wenn der Gesetzgeber die unterversorgten Beamten damit bedienen kann, ohne die Pensionäre mit mehr Geld versorgen zu müssen.
Und da erwarte ich, dass die Besoldung wieder bei den Lebenswirklichkeiten ankommt und durch das BVerfG zurechtgerückt wird.
Das die unteren quasie H4 Niveau haben ist mehr als skandalös.
Und man kann die Besoldung dort erhöhen wo es dringlich ist, bei den Richtern, damit deren Qualität nicht sinkt.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 21.05.2025 23:51 ---Wie sind denn die Erwartungen an ein Urteil? Es geht hier nicht um Erwartungen an den Gesetzgeber. Oder soll hier nur weiter gestänkert werden?
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Na, die initiale Fragestellung des TE zielte schon auch auf die gesetzgeberischen Konsequenzen ab. Ich mag auch gar nicht stänkern, sondern eben hier auch Ideen miteinbringen. Da keiner der hier Anwesenden ein Bundestagsmandat innehat, verbleibt das doch auch eine hypothetische, aber doch auch interessante Sache.
--- Zitat ---Auch hier gilt das bereits Gesagte zur Kindergelderhöhung.Das Kindergeld stellt eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag dar. Dieses System dient der steuerlichen Berücksichtigung des Existenzminimums des Kindes.
Nach derzeitigem System wird das Kindergeld auf das Bürgergeld wie Einkommen angerechnet. Sollte ein erhöhtes Kindergeld den tatsächlichen Bedarf bzw. das Existenzminimum des Kindes abbilden, hätte das Kind also ein Einkommen, das über der Höhe des derzeitigen Bürgergeldes läge. Man hätte also ein Existenzminimum lt. Bürgergeld und eines lt. Kindergeld/Kinderfreibetrag, welches aber nach Erhöhung des Kindergeldes wohl höher wäre. Dieses würde auch angerechnet werden, wäre aber höher als das Bürgergeld, welches dann obsolet wäre. Im Grunde wäre das erhöhte Kindergeld die neue Grundsicherung des Kindes zur Absicherung des Existenzminimums. Das ganze ändert aber nichts daran, dass nach geltender Rechtssprechung des BVerfG der Mindestabstand von 115% einzuhalten ist.
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Alles absolut korrekt, habe hier keinen Widerspruch. Dennoch muss eben dazu angemerkt werden, dass jene Grundsicherung eines Kindes im Bürgergeld neben dem eigentlichen Lebensunterhalt auch die KdU und Leistungen im Rahmen von BuT enthält. Damit ist dieses Existenzminimum deutlich höher als das aktuelle Kindergeld. Die Frage ist nun, wie man für den kleinsten Beamten auf jene 115% Nettoalimentation gelangt. Meine persönliche Meinung ist hier, dass dies über eine Erhöhung des KG am elegantesten gelingt, weil Zulagen verfassungsrechtlich begrenzt sind, eine Abdeckung über den Grundsold aber eine deutliche Schlechterstellung eines 4k-Beamten gegenüber seines kinderlosen Single-Kollegen darstellt. Die über die Erhöhung des KG entstehende "Querfinanzierung" der Kinder würde einige Probleme bei der Amtsangemessenheit der Alimentation entschärfen.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: waynetology am 22.05.2025 06:16 ---Und hier merkt man wieder, dass du eigentlich nur gegen die Beamten stänkern möchtest, da du selbst angst hast, schlechter dazu stehen als ein Beamter. Inzwischen kenne ich leider so viele AN, die so stänkern wie du, sehr schade.
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Nein, da verstehst Du mich einfach falsch. Wenn Du das oben liest, dann solltest Du erkennen, dass ich mir schon Gedanken mache und auch Dir einen größeren Abstand zu "Petra" wünsche. Ob man als Alleinverdiener A8 ohne Erbe/Kapital in der Lage sein müsste eine Immobilie zu erwerben, mag ich an dieser Stelle nicht beleuchten. Ich habe aber durchaus Verständnis für Deine Situation.
Mein erster Einwurf hier war ja auf Deinen Beitrag zu eben jener "Petra" - dabei wollte ich nur zum Ausdruck bringen, dass es grundsätzlich wenig zielführend ist, neidisch auf Bürgergeldempfänger zu blicken. "Petra" mag heute in einem Haus leben, wenn die Kinder groß sind, wird sie in irgendeiner Sozialwohnung die Grundsicherung im Alter "genießen". Da wirst Du es -wie Du selbst angemerkt hast- wesentlich besser haben. Und das hast Du Dir dann auch verdient!
NelsonMuntz:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 22.05.2025 06:20 ---... Nirgends wurde gegen eine Kindergelderhöhung "gewettert". Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass unter einer Merz-Regierung eine massive Anhebung des Kindergeldes außerordentlich unwahrscheinlich sein dürfte.
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Ja, äußerst unwahrscheinlich. Gilt auch nicht nur für Merz (Die unter der Ampel geplante KiGruSi war ja auch abschmelzend gedacht - mit einer A8 wäre sie wohl schon vepufft).
Wäre das Geld da, dann wäre die Idee aber trotzdem gut, weil es für Familien dadurch grundsätzlich einen höheren Abstand zum Existenzminimum bedeuten würde. Gilt hier für den kleinen Beamten und auch für den kleinen Angestellten.
HochlebederVorgang:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 22.05.2025 08:06 ---
--- Zitat von: waynetology am 22.05.2025 06:16 ---Und hier merkt man wieder, dass du eigentlich nur gegen die Beamten stänkern möchtest, da du selbst angst hast, schlechter dazu stehen als ein Beamter. Inzwischen kenne ich leider so viele AN, die so stänkern wie du, sehr schade.
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Nein, da verstehst Du mich einfach falsch. Wenn Du das oben liest, dann solltest Du erkennen, dass ich mir schon Gedanken mache und auch Dir einen größeren Abstand zu "Petra" wünsche. Ob man als Alleinverdiener A8 ohne Erbe/Kapital in der Lage sein müsste eine Immobilie zu erwerben, mag ich an dieser Stelle nicht beleuchten. Ich habe aber durchaus Verständnis für Deine Situation.
Mein erster Einwurf hier war ja auf Deinen Beitrag zu eben jener "Petra" - dabei wollte ich nur zum Ausdruck bringen, dass es grundsätzlich wenig zielführend ist, neidisch auf Bürgergeldempfänger zu blicken. "Petra" mag heute in einem Haus leben, wenn die Kinder groß sind, wird sie in irgendeiner Sozialwohnung die Grundsicherung im Alter "genießen". Da wirst Du es -wie Du selbst angemerkt hast- wesentlich besser haben. Und das hast Du Dir dann auch verdient!
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Niemand guckt hier neidisch, das ist schlichtweg eine Unterstellung, mit der bewusst die Diskussion in eine bestimmte Richtung bewegt werden soll. Dass man schaut, liegt daran, dass das BVerfG diesen Vergleichsmaßstab entwickelt hat.
Wenn wir uns über Amtsangemessenheit im eigentlichen Sinne unterhalten würden, nach der Rechtsprechung ist eine mathematische Berechnung nicht angezeigt, würde sich niemand für einen Vergleich zum Bürgergeldempfänger interessieren.
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