Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
MoinMoin:
--- Zitat von: Warzenharry am 26.05.2025 15:47 ---Im Falle des Bundes kann ich, sofern im Interesse des Dienstherren bundesweit eingesetzt werden. Tue ich das nicht, habe ich mit Konsequenzen zu rechnen. Es können auch Überstunden angeordnet werden oder ich muss ggf. Maßnahmen umsetzen, die mir widerstreben.
--- End quote ---
Dieses trifft aber genauso auf die Masse der AN zu, die keinen expliziten Dienstort in ihrem AV vereinbaren.
Also hier sind die Rechte des AN und des Beamten nur dahingehend unterschiedlich, dass der AN sich entscheiden kann einen solchen Vertrag zu unterschreiben oder sich einen anderen Ag zu suchen, der Beamte hat die Wahl nicht.
Und das Beamte in Teilzeit gehen können, zeigt doch, dass das besondere Dienstverhältnis nicht mehr so richtig gelebt wird.
--- Zitat ---Nochmal bei allen Maßnahmen, die die Grundrechte eines Bürgers beschneiden, Alg. Handlungsfreiheit oder das Recht auf Eigentum, z.B. muss der Statt diese Handlungen durch BEAMTE durchführen.
Warum übernimmt die Polizei solche Aufgaben???? Weil nur die Polizei die Grundrechte anderer einschränken darf. Kein Ordner oder privater Sicherheitsdienst darf auf dem Weg vom Bahnhof zum Stadion den Verkehr regeln oder Menschen zwingen bestimmte Wege zu nutzen oder jene verbieten auch vorläufige Festnahmen obliegen in diesem Fall der Polizei.
Das Streikrecht hat sich eben NICHT erledigt. Wir dürfen immer noch nicht streiken.
Nichts haben Sie verstanden. Bei mir sind nicht "nur die Vorteile" übergeblieben, ich habe lediglich gesagt, dass ich ohne die Vorteile die Nachteile definitiv nicht in Kauf nehmen würde.
--- End quote ---
Darum sollte der Staat eben nur in diesen Bereichen verbeamten und nicht in der allg. Verwaltung.
Warzenharry:
AN sind i.d.R. direkt bei den Dienststellen angestellt und somit lokal verortet.
AN in einem BwDLZ z.B. können per AV nur innerhalb des Einzugsbereiches jenes BwDLZ eingesetzt werden.
Es dürfte sehr sehr wenige AN geben die per AV bundesweit eigesetzt werden können.
Beamte können nicht einfach in Teilzeit gehen, sonder müssen dies beantragen. Stehen die Interessen des Dienstherren entgegen hat es sich mit der Teilzeit geschi..en.
Aber auch in der allg. Verwaltung werden Bescheide erlassen, die ggf. die Grunderechte der Beschäftigten einschränken.??
Aber versteht mich nicht falsch. Man kann dieses neue Model gerne versuchen.
Hauptsächlich Angestellte einstellen und hoffen, dass sich genug Bewerber finden.
Was passiert denn eigentlich, wenn man nicht genug Bewerber für solche Stellen findet, die vorher für Beamte vorgesehen waren??
Organisator:
--- Zitat von: Warzenharry am 27.05.2025 09:41 ---Was passiert denn eigentlich, wenn man nicht genug Bewerber für solche Stellen findet, die vorher für Beamte vorgesehen waren??
--- End quote ---
Dann wird man die Attraktivität steigern müssen. Zumindest in meiner Behörde stellt das aber kein Problem dar, für viele ist eine Verbeamtung nicht attraktiv; wer will sich schon ein Leben lang knechten lassen.
PolareuD:
@ Nelson
Bei der ehemals Deutschen Bundespost wurde aber ein anderer Weg gegangen. Hier hat sich der Staat aus der Aufgabenerfüllung vollständig zurückgezogen. Die Aufgaben wurden mittels Leistungsvertrag an zwei privatrechtliche Firmen vergeben. Hierzu wurden die Telekom und DHL gegründet, die inzwischen Aktiengesellschaften sind und rein privatwirtschaftlich Organisier sind. Beide haben auch keine Dienstherrenfähigkeit. Diese wurde an Transfergesellschaften übertragen. Zumindest bei den Postbeamten, weiss ich, erfolgte Reihenweise die Frühpensionierung, um diese letztendlich loszuwerden. Ich gehe mal davon aus, dass das bei Telekom ähnlich lief. Ob das jetzt eine Goldrandlösung ist wage ich zu bezweifeln.
Wo es meiner Ansicht besser lief, war die Privatisierung des Bundesamtes für die Flugsicherung, heute Deutsche Flugsicherung. Angeblich wurden hier hohe Gehälter gezahlt, um Beamte zur Rückgabe ihrer Urkunde zu bewegen, was aber aufgrund der relativ geringen Personaldecke ggf. machbar war.
NelsonMuntz:
@PolareuD:
Worauf ich hinaus wollte: Wie wird die Zustellung eines Verwaltungsaktes einem davon betroffenen Empfänger garantiert, beziehungsweise: Ist eben jene Zustellungsgarantie nicht auch zwingende Bedingung für den sooft kolportierten, funktionierenden Staat?
Kern der Frage ist ja: Wo muss der Staat zwingend verbeamten und wo verbleibt das optional? In den Kommunalverwaltungen dieses Landes werden tagtäglich unzählige Verwaltungsakte erlassen - die meisten davon durch ganz normale Angestellte.
Sollte sich durch die Rechtsprechung des BVerfG also tatsächlich eine erhebliche Aufwertung der Grundbesoldungen ergeben, wird man politisch sicher darauf hinwirken, eben so wenig Urkunden wie möglich auszustellen. Konsequenzen für aktuelle Beamte wie seinerzeit bei der Bundespost hat das aber natürlich keine.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version