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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation

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Knecht:
Auch ich erwarte keinen "großen Knall". Es wird weiter gemogelt und gelogen und alles ignoriert, was nicht ins eigene Weltbild passt. Pro forma wird man eine prozentuale Minimalerhöhung vornehmen und dafür wahrscheinlich auch noch die Übertragung des TV-Abschlusses ablehnen.

Man muss sich wohl entweder damit abfinden, dass die Regierung keinerlei Interesse an dem "Kleinvieh" hat (was ja angesichts der Vielen, die sich öffentlich noch überbezahlt fühlen fast verständlich ist), oder man sollte sich schnell umorientieren.

SGLBund:
Ja, sehr spannend wie man auf über 1.000 Seiten mehr oder weniger sinnlos zum Thema diskutieren kann. Ich persönlich erwarte gar nichts, zumindest dürfte ich wohl nicht davon haben. Sollte es irgendwann einmal anders kommen, wäre ich also schon positiv überrascht.

Knarfe1000:
Sollte das BVerfG die Regeln zur Alimentation enger fassen, denke ich schon, dass der Gesetzgeber handeln wird. Ob und wann eine solche Grundsatzentscheidung kommt? Keine Ahnung, vielleicht noch dieses Jahr, 2026 oder auch nie...

Falls ja, rechne ich mit einer MIschung aus Anhebung der Grundbesoldung in allen Besoldungsgruppen sowie Anpassung des Zuschlagssystems. Im Ergebnis je nach persönlicher Lebenssituation 5 - 12 % mehr.

EmmBea:
Da ich in absehbarer Zeit in Pension gehen werde, hoffe ich darauf, dass es da vielleicht eine nachträgliche Erhöhung geben wird.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: emdy am 27.04.2025 20:40 ---Und nun zu meiner Prognose. Der Bund wird die Rechtsprechung weiterhin ignorieren.

--- End quote ---

Ich wäre nicht ganz so pessimistisch. Schließlich ist es ja nicht so, dass die Besoldungsgesetzgeber gar nicht auf BVerfG-Urteile reagieren, sondern leider "nur" in falscher Weise. Swen hat dies unter anderem in seinem kürzlichen ZBR-Artikel (den ich jetzt endlich auch mal gelesen habe..;-) eindrücklich dargestellt:

- 2019, also VOR dem 2020er Urteil, lagen die Familienzuschläge für den kleinsten 4K-Beamten in den sechzehn Bundesländern zwischen 318 Euro und 483 Euro. Im Verhältnis zu den (leistungsbezogenen) Grundbesoldungen hatten diese (leistungslosen) Zuschläge einen Anteil zwischen 13,9% und 21,5%, so dass sie als "Nebenkomponenten" der Besoldung vermutlich verfassungsgemäß waren.

- 2024, also NACH dem 2020er Urteil, lagen die Familienzuschläge für den kleinsten 4K-Beamten hingegen plötzlich zwischen 539 Euro und 1.622 Euro. Der entsprechende Anteil im Verhältnis zur Grundbesoldung lag jetzt nicht mehr irgendwo im Bereich zwischen 15 und 20 Prozent, sondern teilweise bei bis zu 58,2% (!).


Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese "Interpretation" des 2020er Urteils absolut NICHT im Sinne der Karlsruher Verfass(ungsricht)er war. Somit erhoffe ich mir ebenfalls eine entsprechende Konkretisierung, um der "Kreativität" der Gesetzgeber Einhalt zu gebieten..

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