Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
HochlebederVorgang:
--- Zitat von: PolareuD am 05.05.2025 13:01 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 05.05.2025 12:56 ---Oberhalb welches Durchschnitts?
Vergleichsgruppe sind bei A11 die vergleichbaren Beschäftigten mit einem abgeschlossenen Fachhochschulstudium. Insoweit kann man aus der Statistik nichts ableiten, weil dort alle in einen Topf geworfen werden.
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Sehe ich auch so. Deswegen hatte ich ja auch vor ein paar Tagen auf den Korn Ferry Gehaltsreport verwiesen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126056.msg407588.html#msg407588
Zu dem ist der Wasserkopf im öD ist normalerweise will größer als in der freien Wirtschaft, wo die Hierarchien viel steiler sind.
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Ganz genau, und ein großer Sprung in diese Richtung würde sich ja allein daraus ergeben, dass man die Mindestalimentation unter Berücksichtigung des internen Abstandsgebotes endlich mal einhält.
Niemand erwartet, dass der Regierungsdirektor in München mit seiner 4-köpfigen Familie eine 5-Zimmer-Wohnung in Bogenhausen, Lehel, Schwabing etc. bezahlen können muss, das können diejenigen, die in der Vergleichsgruppe liegen würden sich nämlich auch nicht leisten.
MoinMoin:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 05.05.2025 12:56 ---Oberhalb welches Durchschnitts?
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Ich habe mich auf BWBoys Aussage bezogen.
Aber für die Amtsangemessenheit ist das natürlich ohne Aussagekraft.
Drum meinte ich auch das Bundesweit gefühlt der A9er Bund im Medianeinkommen sollte.
--- Zitat ---Vergleichsgruppe sind bei A11 die vergleichbaren Beschäftigten mit einem abgeschlossenen Fachhochschulstudium. Insoweit kann man aus der Statistik nichts ableiten, weil dort alle in einen Topf geworfen werden.
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Also im Tarifbereich wären das der Einkommenskorridor Korridor EG 9b-12
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 05.05.2025 13:20 ---Niemand erwartet, dass der Regierungsdirektor in München mit seiner 4-köpfigen Familie eine 5-Zimmer-Wohnung in Bogenhausen, Lehel, Schwabing etc. bezahlen können muss
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Da ich nicht in München wohne, weiß ich nicht, was eine Wohnung in den erwähnten Vierteln kostet.
Dennoch denke ich, dass sich der genannte Regierungsdirektor (also A15 oder höher) durchaus eine Unterkunft leisten können sollte, die (a) seiner Funktion, (b) seiner Verantwortung, (c) seinen Aufgaben sowie (d) seiner persönlichen Qualifikation (amts)angemessen ist. Genau so wird es nämlich seitens des BVerfG gefordert..
GeBeamter:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.05.2025 11:38 ---
Aber gefühlt sollte eher ein A9 Median sein und ein A11 klar drüber.
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Und selbst das ist ja schon kaum zu rechtfertigen, es sei denn man argumentiert mit "mehr Netto vom brutto" und höhere Altersbezüge. Denn wenn A9 im Median läge, dann müsste ja im Median in Deutschland auch das Fachhochschulstudium den durchschnittlichen Bildungsabschluss darstellen. Selbst in der Vergleichsgruppe der 25-29 jährigen, die insgesamt eine höhere Quote an allgemeiner oder Fachhochschulreife haben, liegen die Anteile an Hochschulabschlüssen bei unter 35%.
PolareuD:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 05.05.2025 13:39 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 05.05.2025 13:20 ---Niemand erwartet, dass der Regierungsdirektor in München mit seiner 4-köpfigen Familie eine 5-Zimmer-Wohnung in Bogenhausen, Lehel, Schwabing etc. bezahlen können muss
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Da ich nicht in München wohne, weiß ich nicht, was eine Wohnung in den erwähnten Vierteln kostet.
Dennoch denke ich, dass sich der genannte Regierungsdirektor (also A15 oder höher) durchaus eine Unterkunft leisten können sollte, die (a) seiner Funktion, (b) seiner Verantwortung, (c) seinen Aufgaben sowie (d) seiner persönlichen Qualifikation (amts)angemessen ist. Genau so wird es nämlich seitens des BVerfG gefordert..
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Laut der SZ liegt der durchschnittlich Quadratmeterpreis für Neubauten in München bei 24,20 €:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-wohnung-mieten-neubau-preise-quadratmeter-experte-erklaerung-lux.E3mAfh4J9yGiiuzx3inspQ?reduced=true
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