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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
BWBoy:
München war ja auch nur ein Extrembeispiel was ich genannt habe um mal den Blick in die andere Richtung zu lenken. Denn viele schauen halt nur auf sich selbst, und wie sie selbst hinkommen. Das fängt teilweise bei den Besoldungsgruppen an, wo Teile des hD nicht verstehen warum sie denn unterbezahlt wären wo sie doch so gut hinkommen, und geht weiter bei den Wohnorten, wo der eine vielleicht ein Haus geerbt hat oder als Bundesbeamter in einer günstigen Region eingesetzt wurde, während der andere vielleicht in München, Frankfurt, Hamburg oder auch Erding oder Oberjettenberg eingesetzt ist.
Ich selbst bin in Niedersachsen gelandet, was natürlich als Bundesbeamter durchaus von Vorteil ist, da Niedersachen insgesamt ein niedrigeres Lohnniveau hat als der Bund. Somit bleibt mir in der Theorie mehr für mich selbst als zum Beispiel den Kollegen in München. Dennoch muss auch der von seinem Job leben können.
Nur vom Auskommen her, könnte ich mich persönlich nicht beklagen, auch wenn es in meinem Grenzkaff für die strukturschwache Region echt ziemlich hohe Immobilienpreise gibt, was hauptsächlich aber der Tatsache geschuldet ist, dass Wohnen auf der anderen Seite der Grenze noch sehr viel teurer ist. Dennoch liege ich wie gesagt vom Einkommen in meiner Nachbarschaft eher im unteren Mittelfeld. Vielleicht sticht meine Straße da auch heraus, das weiß ich natürlich nicht.
Lange Rede kurzer Sinn, mir geht es in erster Linie nicht darum, dass ich nicht hinkomme, sparsam geht das durchaus sehr gut. Ich habe jedoch auch Kollegen die in niedrigeren Besoldungsgruppen und anderen Familienkonstellationen, zudem Kollegen die an teureren Dienstorten eingesetzt sind, und die müssen auch leben.
Den Blick von denen, die bei der Einplanung damals Oberjettenberg oder Erding bekommen haben vergesse ich nicht.
Darüber hinaus ist mit eben auch die Wertigkeit des Amtes und der Aufgaben wichtig, und wenn ich so gucke was für Aufgaben an mich abgeschichtet wurden in den letzten Jahren, und wer die vorher so bearbeitet hat, dann fühle ich mich doch irgendwie etwas unterbezahlt auch wenn ich dank der Region hier gut hinkomme. ::)
Zum Glück ist die Arbeit in meinem Fall wenigstens spannend.
Bundesjogi:
Und genau da sind wir doch wieder dort wo man früher oder später immer landet. Nur weil der A8er in München relativ arm ist muss der A8er in Brandenburg nicht besser bezahlt werden. Und nur weil eine Beamtenfamilie mit 5 Kindern sich keinen angemessenen Wohnraum in Hamburg leisten kann muss nicht die Siebenköpfige Familie in Bottrop mehr Geld bekommen. Die Lösung der wichtigsten Probleme läge in Ortszuschlägen und Kinderzuschlägen (gerne auch in Kombination oder Abhängigkeit). Im Grunde so wie es der erste Gesetzentwurf vorgesehen hatte.
HochlebederVorgang:
Nein, dort liegt die Lösung der wichtigsten Probleme eben nicht.
Auf diese Art und Weise drehen wir uns hier im Kreis und fangen ständig von vorne an. Die Voraussetzungen des BVerfG sind doch relativ eindeutig. Vielleicht liest man zunächst die Beschlüsse.
Grundannahme des GG sind übrigens "gleichwertige Lebensverhältnisse". Insoweit ist die Anwendung des 95%-Perzentils bei den Wohnkosten nur konsequent. Hierdurch werden übrigens absolute Spitzen ausgeschlossen, die der Gesetzgeber dann mit Zuschlägen abfangen kann, soweit er dies für nötig hält.
Klarstellen möchte ich auch noch einmal, da es offenbar missverstanden wird:
Den Begriff "Bedarf" verwendet das BVerfG ausschließlich im Zusammenhang mit der Emittlung der Höhe der Grundsicherung, also des Abgrenzungskriteriums.
Bei der Alimenation spricht es von "unterhalten".
PolareuD:
--- Zitat von: Bundesjogi am 07.05.2025 14:20 ---Und genau da sind wir doch wieder dort wo man früher oder später immer landet. Nur weil der A8er in München relativ arm ist muss der A8er in Brandenburg nicht besser bezahlt werden. Und nur weil eine Beamtenfamilie mit 5 Kindern sich keinen angemessenen Wohnraum in Hamburg leisten kann muss nicht die Siebenköpfige Familie in Bottrop mehr Geld bekommen. Die Lösung der wichtigsten Probleme läge in Ortszuschlägen und Kinderzuschlägen (gerne auch in Kombination oder Abhängigkeit). Im Grunde so wie es der erste Gesetzentwurf vorgesehen hatte.
--- End quote ---
Ortszuschläge dürfen nicht die Ämterwertigkeit nivellieren. Insofern können Ortszuschläge nur regionale Spitzen ausgleichen. Das Amt, welches man inne hat, ist das entscheidende Kriterium, es geht nicht um einen reinen Kaufkraftausgleich. Swen hatte mal ausgeführt, dass ein Ortszuschlag vermutlich nur um die 100€ betragen kann.
Rollo83:
--- Zitat von: Bundesjogi am 07.05.2025 14:20 ---Und genau da sind wir doch wieder dort wo man früher oder später immer landet. Nur weil der A8er in München relativ arm ist muss der A8er in Brandenburg nicht besser bezahlt werden. Und nur weil eine Beamtenfamilie mit 5 Kindern sich keinen angemessenen Wohnraum in Hamburg leisten kann muss nicht die Siebenköpfige Familie in Bottrop mehr Geld bekommen. Die Lösung der wichtigsten Probleme läge in Ortszuschlägen und Kinderzuschlägen (gerne auch in Kombination oder Abhängigkeit). Im Grunde so wie es der erste Gesetzentwurf vorgesehen hatte.
--- End quote ---
Ich empfinde genau das Gegenteil, wieso sollte jemand für den gleichen Job höhere Dienstbezüge bekommen weil er sich (freiwillig) für Kinder entschieden hat und freiwillig in einer sehr teuren Stadt wohnt.
Die Dienstbezüge sollten sich ganz klar nach der Tätigkeit richten die durchgeführt werden.
Kinder sind teuer, das ist ein Fakt den jeder kennt genau so wie jeder weiß das es teuer ist in zB München/Hamburg/Köln usw zu leben aber deswegen kann doch der jenige nicht besser besoldet werden als der Kollege ein Büro weiter der den gleichen Job macht aber (vielleicht sogar unfreiwillig) kinderlos ist und dazu eine Stunde Fahrtweg auf sich nimmt um nicht direkt im Ballungsgebiet zu wohnen.
Orts und Kinderzuschläge sind für mich der gröbste Unfug den es überhaupt geben kann.
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