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Als Beamter von A13h auf A13 Stelle bewerben
hyllo1991:
Hallo liebes Forum,
eine Frage zu der ich leider nichts gefunden habe, die sich aber aktuell stellt - wie verhält es sich im Falle eines Beamten der auf einer A13h Stelle auf Lebenszeit verbeamtet ist, der aber aufgrund von privaten Gegebenheiten näher am Wohnort arbeiten möchte und nun eine A13 Stelle (Laufbahn gehobener Dienst) gefunden hat. Wäre finanziell ja kein Unterschied, aber geht dieses "nach unten bewerben" überhaupt?
Danke für eure Hilfe!
Fragmon:
Grundsätzlich geht das schon. Es ist nur die Frage, ob du auch die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst besitzt.
Greif:
Bei demselben Dienstherren kann man, auf Antrag, zurück gestuft werden.
Hier geht es aber um eine andere Laufbahngruppe mit der Intention die Besoldungsstufe zu behalten.
Da es sich um das Verzahnungsamt vom gD in den hD handelt, würde sich ein Dienstherr ohne Not Diskussion mit dem Personalrat antun, schließlich würde ein lebensjunger Kollege auf einmal einen DP besetzen, welcher ansonsten durch einen Personenkreis besetzt wird, welcher sich durch Kompetenz und langjährige Berufserfahrung mit - in der Regel - einer großen Verwendungsbreite auszeichnet.
Bei einem anderen Dienstherren würde sich eine Raubernennung anbieten (über die Wahrscheinlichkeit einer solchen spekuliere ich nicht). Die Herausforderung, dass auch dort die alteingesessenen Beamten mittels des Personalrates protestieren, würde ebenfalls bestehen und ein solches Ansinnen eher erschweren.
Organisator:
Ist das wirklich so einfach rechtlich möglich? Wäre hier nicht nach dem Laufbahnprinzip die Einstellung im Eingangsamt erforderlich und allenfalls im Rahmen der Nachzeichnung einer fiktiven Laufbahn die Einstellung in höheren Ämtern möglich?
Thomber:
Ich ging bisher davon aus, dass man für die Laufbahnen nach unten die Laufbahnbefähigung autom. hat.
hD hat also Laufbahnbefähigung für gD und mD und eD.
Aber kann mich auch irren.
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