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4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe

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Isa87:
Hallo zusammen,

aufgrund eines Wohnortwechsels habe ich bei meinem vorherigen Arbeitgeber TVÖD gekündigt. Ich war bis dato E6 Stufe 4. Aufgrund der Langsamkeit der Personalabteilung ist jetzt erst zum 1.4 eine neue Einstellung beim neuen Arbeitgeber TV-L möglich gewesen, sodass ich 4 Wochen nicht beim Öffentlichen Dienst angestellt war sondern arbeitslos gemeldet.
Jetzt habe ich gerade erfahren, dass ich dort jetzt nur E6 Stufe 3 bekommen werde, weil man sobald man 1 Tag nicht mehr beim Öffentlichen Dienst angestellt war als Neueinstellung zählt und mit Stufe 3 starten muss statt Stufe 4. Ich bin fassungslos. Weil ich jetzt wieder 3 Jahre warten soll??? Obwohl die Stufe 4 schon fast fertig war und ich fast in Stufe 5 gewesen wäre. Ist das zulässig?

Es gibt diesen Antrag auf Vorweggewährung der Stufenlaufzeit. Macht das hier Sinn?

Herzliche Grüße und lieben Dank im Voraus.

Maggus:
Da es sich um einen Wechsel des Arbeitgebers handelt, handelt es sich um eine Neueinstellung.
Verfügt die Bewerberin über einschlägige Berufserfahrung von mehr als drei Jahren, besteht Anspruch auf Stufe 3.
Darüber hinaus gibt es keinen Anspruch; dennoch kann der Arbeitgeber auch weitere Zeiten anrechnen.

Wieso wurde das Gehalt (Jahresentgelt oder konkrete Entgeltgruppe mit Stufe) im Vorstellungsgespräch nicht geklärt? Das Gehalt ist doch eines der wichtigsten Themen, die man festmachen muss um sich für eine Zusage oder Absage zu entscheiden!

P.S. es handelt sich auch bei nahtlosem Übergang um eine Neueinstellung wenn es ein anderer Arbeitgeber ist.

FearOfTheDuck:
Jeder Arbeitergeber-Wechsel dürfte eine Neueinstellung darstellen. Insofern: Ja, das ist zulässig. Je nachdem, ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt oder nicht, gibt es auch nur den Anspruch auf Stufe 1 (bei eB bis Stufe 3).
Spielt man mit Begründung auf § 16 Abs 2a an: Dort steht halt, 1. dass das AV "unmittelbar" anschließen muss und 2. bleibt es eine "kann"-Bestimmung.


§ 16 Abs. 5 TVL könnte durchaus eines Versuches wert sein.

Rowhin:
Da beim Wechsel zwischen TVöD und TV-L sowieso nicht derselbe AG möglich gewesen wäre und damit die Stufen zwischen TVöD und TV-L sowieso nicht direkt übernommen werden, lag es hier ausnahmsweise, wie meine Vorredner schon sagen, mal nicht an der weit verbreiteten Langsamkeit der Personalabteilungen oder vorgeschalteten Stellen, so dass mit oder ohne Lücke das Ergebnis so korrekt ist.

16.5 kann man probieren, insofern man nicht schon unterschrieben hat. Einen Versuch ist es allemal wert.

Du gehörst damit einerseits zu den vielen Leidtragenden eines Stufensystems, das einen Wechsel zwischen den öffentlichen AGs unterschiedlicher Tarifverträge / Ebenen nicht belohnt. Auf der anderen Seite waren alle diese Informationen öffentlich zugänglich, man wird dir also eventuell vorwerfen, dich nicht ausreichend informiert zu haben.

Umlauf:
Bei uns in der Bundesbehörde werden mittlerweile bis zu 6 Monate als unschädlich angesehen.

Das wurde in den letzten Jahren gelockert. Ich kann mich aber noch an Vorstellungsgespräche bei uns erinnern, in denen unsere Personalchefin die Bewerber extra darauf hinwies, dass nicht durch irgendwelche Umstände ein Tag Lücke entsteht. Dann war die Stufenmitnahme futsch. Das ist bei uns zum Glück Geschichte.

Aber das vorher abklären ist immer die beste Wahl.

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