Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe
troubleshooting:
--- Zitat von: Rowhin am 30.04.2025 08:22 ---Für Vorprüfungen prospektiver Mitarbeiter sei schlicht keine Kapazität vorhanden.
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Made my day! Als ich mich damals in ÖD beworben habe, bekam ich von dem zuständigen Herrn aus der Pers. einen Anruf: Sie möchten mich zum Vorstellungsgespräch einladen, aber vorher die Rahmenbedingungen klären. Anhand meiner Bewerbungsunterlagen würde ich mit der EG XX Stufe 3 angestellt. Er wollte vorher klären, ob das für mich OK ist? Es spart mehr Zeit das vorher zu klären, als das ein Haufen Leute im Vorstellungsgespräch sitzen und die Bewerber dann sagen: Zu den Konditionen nicht.
Isa87:
--- Zitat von: MoinMoin am 30.04.2025 08:29 ---
Und der Uni Personalbereich ist der grusseligste den ich bisher erleben durfte (4 Unis in 3 BL)
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Ja... bei mir gehts hier auch um den Wechsel von einer Uni zur anderen... kann ich also nur bestätigen.
Bin ja froh dass das mit den Stufen nicht nur bei mir nicht im Vertrag steht.
DiVO:
--- Zitat von: Rowhin am 30.04.2025 07:31 ---
--- Zitat von: Isa87 am 29.04.2025 22:29 ---Übrigens: in meinem Vertrag steht keine Stufe. Nur die Eingruppierung. Die Stufe habe ich nur durch Nachfrage erfahren....
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Das ist Standard. Die Stufe wird fast immer erst im Nachhinein berechnet, sofern nicht etwas Spezifisches verhandelt wurde. Bei uns kommt die Stufenfestlegung oft weit nach dem Arbeitsvertrag.
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Bei uns wird dem potenziellen neuen Beschäftigten mit dem Vertragsangebot als Anlage zum Vertrag eine Entgeltfestsetzung gegeben, aus der neben EG und Stufe natürlich auch das Bruttogehalt in Zahlen aufgeführt ist.
Wie will denn der neue Mitarbeiter sonst vorher das Vertragsangebot prüfen oder beurteilen?
Rowhin:
--- Zitat von: DiVO am 02.05.2025 07:01 ---
--- Zitat von: Rowhin am 30.04.2025 07:31 ---
--- Zitat von: Isa87 am 29.04.2025 22:29 ---Übrigens: in meinem Vertrag steht keine Stufe. Nur die Eingruppierung. Die Stufe habe ich nur durch Nachfrage erfahren....
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Das ist Standard. Die Stufe wird fast immer erst im Nachhinein berechnet, sofern nicht etwas Spezifisches verhandelt wurde. Bei uns kommt die Stufenfestlegung oft weit nach dem Arbeitsvertrag.
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Bei uns wird dem potenziellen neuen Beschäftigten mit dem Vertragsangebot als Anlage zum Vertrag eine Entgeltfestsetzung gegeben, aus der neben EG und Stufe natürlich auch das Bruttogehalt in Zahlen aufgeführt ist.
Wie will denn der neue Mitarbeiter sonst vorher das Vertragsangebot prüfen oder beurteilen?
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Kann er nicht im Detail oder mit Sicherheit. Siehe:
--- Zitat von: Rowhin am 30.04.2025 08:22 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 30.04.2025 08:17 ---
--- Zitat von: Rowhin am 30.04.2025 07:31 ---
--- Zitat von: Isa87 am 29.04.2025 22:29 ---Übrigens: in meinem Vertrag steht keine Stufe. Nur die Eingruppierung. Die Stufe habe ich nur durch Nachfrage erfahren....
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Das ist Standard. Die Stufe wird fast immer erst im Nachhinein berechnet, sofern nicht etwas Spezifisches verhandelt wurde. Bei uns kommt die Stufenfestlegung oft weit nach dem Arbeitsvertrag.
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Und dann legt ihr weit nach dem Arbeitsvertrag fest, dass ihr förderliche Zeiten gewährt?
Nett, aber da würde bei uns der Rechnungshof den A* für aufreißen.
daher ist bei uns Standard, dass im Einstellungsvermerk die Stufe drin steht und sofern eine kann Regelung (16.2 /2a) gewährt wird, dies auch im AV steht.
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Ich sage ja nicht, dass das gut ist (ist es nämlich definitiv nicht), aber so läuft es hier und an meinen vorigen Unis seit...keine Ahnung, seit sämtliche Leute da sind, die ich jemals dazu gesprochen habe. Ob der bayerische Rechnungshof da toleranter ist, kann ich dir nicht sagen. Förderliche Zeiten werden in die Feststellung aufgenommen, bzw. geben die Einstellenden an, was sie alles anrechnen wollen würden, aber ob das funktioniert, weißt du als AN erst, wenn du schon unterschrieben hast.
Das Argument der Leitung der Personalverwaltung, gerade frisch diesen Monat in der Personalversammlung vorgebracht ist folgendes: das müsste der Einstellende/Vorgesetzte im Bewerbungsgespräch transparent darstellen, was für eine Stufe wahrscheinlich ist, ein guter erfahrener Vorgesetzter könne das einerseits einschätzen und andererseits gegenüber der Personalabteilung/dem Rechnungshof/welchem Gespenst auch immer entsprechend herausargumentieren zu versuchen, aber ob das dann wirklich in der Prüfung, die nur erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vorlägen und sicher sei, dass der Mitarbeiter komme, dann auch rauskommt, ist nie 100% sicher. Für Vorprüfungen prospektiver Mitarbeiter sei schlicht keine Kapazität vorhanden.
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Aber freut mich zu hören, dass es zumindest nicht überall so läuft.
MoinMoin:
--- Zitat von: Rowhin am 02.05.2025 08:16 ---Kann er nicht im Detail oder mit Sicherheit. Siehe:
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Wenn der AG zu schlecht organisiert ist diese Prüfung vorher zu machen. Dann muss der AN entweder es selbst in den AV eintragen und dann kann der Ag sich überlegen, ob er es unterschreibt oder Gottvertrauen haben, das der AV so sein wird wie er es möchte.
Und ein PR, der in der Mitbestimmung ist und der Einstellung ohne diese Unterlagen blind zustimmt ist, halt ein ziemlicher mieser PR.
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