Autor Thema: 4 Wochen nicht im Öffentlichen Dienst - niedrigere Stufe  (Read 3424 times)

Isa87

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Hallo zusammen,

aufgrund eines Wohnortwechsels habe ich bei meinem vorherigen Arbeitgeber TVÖD gekündigt. Ich war bis dato E6 Stufe 4. Aufgrund der Langsamkeit der Personalabteilung ist jetzt erst zum 1.4 eine neue Einstellung beim neuen Arbeitgeber TV-L möglich gewesen, sodass ich 4 Wochen nicht beim Öffentlichen Dienst angestellt war sondern arbeitslos gemeldet.
Jetzt habe ich gerade erfahren, dass ich dort jetzt nur E6 Stufe 3 bekommen werde, weil man sobald man 1 Tag nicht mehr beim Öffentlichen Dienst angestellt war als Neueinstellung zählt und mit Stufe 3 starten muss statt Stufe 4. Ich bin fassungslos. Weil ich jetzt wieder 3 Jahre warten soll??? Obwohl die Stufe 4 schon fast fertig war und ich fast in Stufe 5 gewesen wäre. Ist das zulässig?

Es gibt diesen Antrag auf Vorweggewährung der Stufenlaufzeit. Macht das hier Sinn?

Herzliche Grüße und lieben Dank im Voraus.


Maggus

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Da es sich um einen Wechsel des Arbeitgebers handelt, handelt es sich um eine Neueinstellung.
Verfügt die Bewerberin über einschlägige Berufserfahrung von mehr als drei Jahren, besteht Anspruch auf Stufe 3.
Darüber hinaus gibt es keinen Anspruch; dennoch kann der Arbeitgeber auch weitere Zeiten anrechnen.

Wieso wurde das Gehalt (Jahresentgelt oder konkrete Entgeltgruppe mit Stufe) im Vorstellungsgespräch nicht geklärt? Das Gehalt ist doch eines der wichtigsten Themen, die man festmachen muss um sich für eine Zusage oder Absage zu entscheiden!

P.S. es handelt sich auch bei nahtlosem Übergang um eine Neueinstellung wenn es ein anderer Arbeitgeber ist.

FearOfTheDuck

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Jeder Arbeitergeber-Wechsel dürfte eine Neueinstellung darstellen. Insofern: Ja, das ist zulässig. Je nachdem, ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt oder nicht, gibt es auch nur den Anspruch auf Stufe 1 (bei eB bis Stufe 3).
Spielt man mit Begründung auf § 16 Abs 2a an: Dort steht halt, 1. dass das AV "unmittelbar" anschließen muss und 2. bleibt es eine "kann"-Bestimmung.


§ 16 Abs. 5 TVL könnte durchaus eines Versuches wert sein.

Rowhin

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Da beim Wechsel zwischen TVöD und TV-L sowieso nicht derselbe AG möglich gewesen wäre und damit die Stufen zwischen TVöD und TV-L sowieso nicht direkt übernommen werden, lag es hier ausnahmsweise, wie meine Vorredner schon sagen, mal nicht an der weit verbreiteten Langsamkeit der Personalabteilungen oder vorgeschalteten Stellen, so dass mit oder ohne Lücke das Ergebnis so korrekt ist.

16.5 kann man probieren, insofern man nicht schon unterschrieben hat. Einen Versuch ist es allemal wert.

Du gehörst damit einerseits zu den vielen Leidtragenden eines Stufensystems, das einen Wechsel zwischen den öffentlichen AGs unterschiedlicher Tarifverträge / Ebenen nicht belohnt. Auf der anderen Seite waren alle diese Informationen öffentlich zugänglich, man wird dir also eventuell vorwerfen, dich nicht ausreichend informiert zu haben.

Umlauf

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Bei uns in der Bundesbehörde werden mittlerweile bis zu 6 Monate als unschädlich angesehen.

Das wurde in den letzten Jahren gelockert. Ich kann mich aber noch an Vorstellungsgespräche bei uns erinnern, in denen unsere Personalchefin die Bewerber extra darauf hinwies, dass nicht durch irgendwelche Umstände ein Tag Lücke entsteht. Dann war die Stufenmitnahme futsch. Das ist bei uns zum Glück Geschichte.

Aber das vorher abklären ist immer die beste Wahl.

MoinMoin

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Förderliche Zeiten nach 16.2 wären da das Mittel der Wahl gewesen.
Und das steht dann im Arbeitsvertrag.
So bleibt nur 16.5 und parallel das Wegbewerben, falls der AG da sein Ermessenspielraum nicht ausüben will.

Ein Trauerspiel wie immer noch Personalabteilungen agieren und die Ahnungslosigkeit der zukünftigen Mitarbeiter ausnutzen..

Albeles

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Ihr seid doch keine Sklaven. Wenn das Geld nicht passt, geht man halt wieder, oder lässt den AG einen Weg finden wie er mich zufrieden stellt. Die Zeit war nie besser als jetzt für AN. Wer das nicht erkennt, oder nutzt, ist selber schuld  :D

FearOfTheDuck

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Du hast recht. Nutzt aber dem EG6-Kindchen erstmal nix, wenn es in den Brunnen gefallen ist. Auf dem 2.Bewerbungsweg allerdings schon. ;)

Bastel

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Sie kann über Stufe 3 froh sein. Viele AGs hätten Sie in die 1 gesteckt...

troubleshooting

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Sie kann über Stufe 3 froh sein. Viele AGs hätten Sie in die 1 gesteckt...

Es gehören immer 2 dazu, dass ein Vertrag zustande kommt!

Rowhin

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Wir können jetzt lange "das hätte der künftige Vorgesetzte/die Personalabteilung/die Personalvertretung/sonstwer aber vorher erwähnen müssen/sollen/können" vs. "ich informiere mich, bevor ich unterschreibe, ist doch klar, dass der AG da nicht nach meinen besten Interessen handelt" spielen. Die einen sehen die eine Seite in Schuld, die anderen die anderen, manche beide. Oder man sucht die Schuld im System TV-L ;)

Isa87

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Vielen Dank für alle eure Antworten.

Bezüglich der Frage warum ich mich nicht eingelesen habe. Ganz einfach: Ich bin vor 3 Jahren von Tv-L zu TvöD gewechselt und da wurde nicht so ein Zirkus veranstaltet. Ich kam ganz normal in Stufe 4! Deswegen bin ich fast vom Stuhl gefallen, als ich das gestern gehört habe.
Zudem wurde mir in einem anderen Vorstellungsgespräch dieses Arbeitgebers bei einer ähnlichen Stelle Stufe 4 versprochen.... aber natürlich nix schriftlich.

Insofern. Wir werden es über Zulagen bzw. bestimmte Paragraphen probieren. Weil jetzt nochmal in der gleichen Stufe starten, in der ich 2019 ohne Berufserfahrung im ÖD gestartet bin, nur mit Erfahrung in der freien Wirtschaft - werde ich nicht akzeptieren. Das ist doch der größte Fehler im System.

Übrigens: in meinem Vertrag steht keine Stufe. Nur die Eingruppierung. Die Stufe habe ich nur durch Nachfrage erfahren....

Isa87

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Sie kann über Stufe 3 froh sein. Viele AGs hätten Sie in die 1 gesteckt...

Das ist übrigens der größte Bulls***, den ich seit langem gehört habe. Niemand hätte mich mit über 13 Berufserfahrung in Stufe 1 gesteckt.
Aber vielen Dank für den wertvollen Beitrag.

FearOfTheDuck

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Bastel hat aber völlig korrekt den Rechtsanspruch beschrieben, den du ohne einschlägige Berufserfahrung hattest. Dass du dann ggf. mehr herausverhandelt hättest, steht auf einem anderen Blatt.

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Zudem wurde mir in einem anderen Vorstellungsgespräch dieses Arbeitgebers bei einer ähnlichen Stelle Stufe 4 versprochen.... aber natürlich nix schriftlich.


Auch da, hättest du etwas tun können. Wenn es etwas ÖD-typisches gibt, dann ist das Dokumentation. Immer getreu dem Motto "Wer schreibt der bleibt" wird alles dokumentiert/protokolliert, so auch Vorstellungsgespräche. Und, bei dir wichtigen Themen bittest du dir aus, dass dies im Protokoll aufgenommen wird.