Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Abordnung bzw. Lehre an anderer Fakultät

(1/2) > >>

Theophrastus:
Ich habe ein paar Fragen zu der folgenden Situation: Ich bin Lehrkraft an der Fakultät A und meine Arbeitsplatzbeschreibung bezieht sich auf die Studiengänge der Fakultät A. Eingesetzt werde ich jedoch für den sog. Lehrexport, um an der Fakultät X zu unterrichten.
Es geht nicht um die Frage, ob der Arbeitgeber das Weisungsrecht ausüben kann. Genügt es aber, dass ich jedes Semester im Stundenplan der Fakultät X stehe? Oder bedarf es noch etwas weiteres Schriftliches?
Und handelt es sich beim Lehrexport um eine Abordnung? Eine Abordnung ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers. Und bei einer Fakultät handelt es sich doch um eine organisatorische Einheit als Betrieb, oder? Der Lehrexport ist zudem dauerhaft bzw. ein Ende ist nicht absehbar. Seit ich angefangen habe, unterrichte ich bis auf wenige Ausnahmen für die Fakultät  X, obwohl mein eigentlicher Einsatzort Fakultät A ist, wofür ich eingestellt wurde. Wäre dann das nicht zustimmungsbedürftig durch den Personalrat?

2strong:
Das sehe ich anders. M. E. wäre es eine Abordnung, wenn die Hichschulen unselbstständige Gliederungen der Landesverwaltung wären und Du von Hochschule A zu Hochschule B wechseln müsstest. Dann wäre der AG (Land) gleich und der Betrieb (Hochschule) eine andere.

Vorliegend bist Du aber Angestellter der Hochschule und wirst derzeit in einer anderen "Abteilung" eingesetzt, als ursprünglich vorgesehen. Das dürfte schlicht eine Umsetzung darstellen. Eine Fakultät dürfte kaum als Betrieb im personalvertretungsrechtlichen Sinne gelten.

Rowhin:

--- Zitat von: Theophrastus am 29.04.2025 16:52 ---Ich habe ein paar Fragen zu der folgenden Situation: Ich bin Lehrkraft an der Fakultät A und meine Arbeitsplatzbeschreibung bezieht sich auf die Studiengänge der Fakultät A. Eingesetzt werde ich jedoch für den sog. Lehrexport, um an der Fakultät X zu unterrichten.
Es geht nicht um die Frage, ob der Arbeitgeber das Weisungsrecht ausüben kann. Genügt es aber, dass ich jedes Semester im Stundenplan der Fakultät X stehe? Oder bedarf es noch etwas weiteres Schriftliches?

--- End quote ---


Das ist eine Frage der internen Organisation eurer Universität, die dir außerhalb selbiger keiner beantworten kann.


--- Zitat von: Theophrastus am 29.04.2025 16:52 ---Und handelt es sich beim Lehrexport um eine Abordnung? Eine Abordnung ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers. Und bei einer Fakultät handelt es sich doch um eine organisatorische Einheit als Betrieb, oder? Der Lehrexport ist zudem dauerhaft bzw. ein Ende ist nicht absehbar. Seit ich angefangen habe, unterrichte ich bis auf wenige Ausnahmen für die Fakultät  X, obwohl mein eigentlicher Einsatzort Fakultät A ist, wofür ich eingestellt wurde. Wäre dann das nicht zustimmungsbedürftig durch den Personalrat?

--- End quote ---

Wenn es eine Abordnung wäre, dann ja. Ist es aber aus meiner Ansicht ebenso wie von 2strong beschrieben nicht, aus denselben Gründen.

Theophrastus:
Danke für die Antworten.

Auf jeden Fall stimmt aber meine Arbeitsplatzbeschreibung nicht.

MoinMoin:

--- Zitat von: Theophrastus am 06.05.2025 12:31 ---Danke für die Antworten.

Auf jeden Fall stimmt aber meine Arbeitsplatzbeschreibung nicht.

--- End quote ---
dann lasse sie anpassen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version