Je nach Höhe des Einkommens und der familiären Situation kann es günstiger sein, für die Eigenbeiträge zur VBLklassik die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen die Beschäftigten zunächst gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Steuerfreiheit der Aufwände verzichten.
Dies kann sich wegen der höheren Zulagenförderung insbesondere für Beschäftigte mit (mehreren) kindergeldberechtigten Kindern oder Teilzeitbeschäftigte mit einem geringen Bruttogehalt lohnen. Die Riester-Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug ist über die VBL gesondert zu beantragen.
Die Höhe der möglichen Riester Förderung kann man unter
www.ihre-vorsorge.de ganz einfach selbst errechnen.