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[NW] Familienzuschlag für Kind
Matze1986:
--- Zitat von: Beamtenneuling am 30.04.2025 12:27 ---Muss das Kind denn nicht auch bei dem Beamten wohnen?
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Nein.
Es muss lediglich ein grundsätzlicher Anspruch auf Kindergeld existieren. Wer letztendlich das KG erhält ist zweitrangig.
DerBeamte:
--- Zitat von: Matze1986 am 30.04.2025 12:33 ---
--- Zitat von: Beamtenneuling am 30.04.2025 12:27 ---Muss das Kind denn nicht auch bei dem Beamten wohnen?
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Nein.
Es muss lediglich ein grundsätzlicher Anspruch auf Kindergeld existieren. Wer letztendlich das KG erhält ist zweitrangig.
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Was bedeutet denn grundsätzlicher Anspruch?
In meinem beschriebenen Fall hat die Mutter Anspruch auf das Kindergeld, da das Kind dort dauerhaft lebt.
Durch das zahlen des Unterhalts durch den Vater, hat er doch auch Anspruch auf das Kindergeld da er dieses zur Hälfte angerechnet bekommt oder nicht?
Sepp0rl:
--- Zitat von: Matze1986 am 30.04.2025 12:33 ---
--- Zitat von: Beamtenneuling am 30.04.2025 12:27 ---Muss das Kind denn nicht auch bei dem Beamten wohnen?
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Nein.
Es muss lediglich ein grundsätzlicher Anspruch auf Kindergeld existieren. Wer letztendlich das KG erhält ist zweitrangig.
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Ich glaube wir hatten uns mal in diesem Punkt unterhalten. Mittlerweile kann ich Dir sagen, dass du recht hattest. Zur Erinnerung mir wollte man keinen FZ zahlen, weil meine Frau das KG bekommt und auch sie ist keine Beamtin. Wir haben das dann ändern lassen und mein FZ wurde heute rückwirkend für 8 Monate gezahlt. Parallel gab es ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass der SB da nicht ganz up-to-date war und und die Änderung des KG nicht nötig war.
Von daher hattest Du, wie auch hier, recht.
Rentenonkel:
Grundsätzlicher Anspruch meint, dass für das Kind ein Kindergeldanspruch dem Grunde nach besteht.
Das ist regelmäßig der Fall, wenn das Kind entweder unter 18 ist oder zwischen 18 und 25 Jahre alt ist und sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet.
Matze1986:
--- Zitat von: Sepp0rl am 30.04.2025 13:23 ---
--- Zitat von: Matze1986 am 30.04.2025 12:33 ---
--- Zitat von: Beamtenneuling am 30.04.2025 12:27 ---Muss das Kind denn nicht auch bei dem Beamten wohnen?
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Nein.
Es muss lediglich ein grundsätzlicher Anspruch auf Kindergeld existieren. Wer letztendlich das KG erhält ist zweitrangig.
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Ich glaube wir hatten uns mal in diesem Punkt unterhalten. Mittlerweile kann ich Dir sagen, dass du recht hattest. Zur Erinnerung mir wollte man keinen FZ zahlen, weil meine Frau das KG bekommt und auch sie ist keine Beamtin. Wir haben das dann ändern lassen und mein FZ wurde heute rückwirkend für 8 Monate gezahlt. Parallel gab es ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass der SB da nicht ganz up-to-date war und und die Änderung des KG nicht nötig war.
Von daher hattest Du, wie auch hier, recht.
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Danke für die Rückmeldung!
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