Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jahressonderzahlung bei Wechsel der Entgeldgruppe E11 zu E12 - Jahreseinkommen
Kokla18:
Hallo.
Momentan befinde ich mich in Entgeldgruppe E11 Stufe 4. Bei einer angestrebten Höhergruppierung in E12 würde ich, soweit mir bekannt, in E12 Stufe 3 zurückgestuft. Vergleich E11 Stufe 4 - 5068,49€ vs. E12 Stufe 3 - 5068,49€.
Beim wechsel der Entgeldgruppe von E11 zu E12 ist ja die Jahressonderzahlung in E12 im Prozentsatz niedriger als in E11. Demnach wäre mein Brutto Jahreseinkommen in E12 Stufe 3 geringer als in E11 Stufe 4.
Ist das so richtig oder gibt es für diesen Fall eine Sonderlösung?
Ich freue mich auf Antworten.
Viele Grüße,
Kokla18
Rowhin:
Einen Garantiebetrag gibt es nur für das Tabellenentgelt. Die Jahressonderzahlung bleibt unberücksichtigt.
Eine Höhergruppierung aus der EG11S4 heraus gehört leider zu den ungünstigsten Konstellationen, da dauert es lange, bis sich das monetär lohnt. Das ist oft jahrelang ein Minusgeschäft.
MoinMoin empfahl hier soweit ich mich erinnern kann sogar mal, generell von Höhergruppierungen aus E11/4 die Finger zu lassen, solange nicht gleichzeitig z.B. eine Zulage nach § 16 (5) zugesichert wird. Sofern man in einem Bundesland wohnt / bei einem AG arbeitet, das/der erkannt hat, dass man § 16 (5) auch aktiv anwenden sollte.
Zeussowitz:
Oder bei einer pfiffigen Personalabteilung so argumentieren, dass der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung ändert und praktisch so tut als hättest du immer schon in 12 sein müssen. Dann kann die Stufe weiterlaufen. So hat man es bei mir seinerzeit gemacht und alle sind zufrieden raus gegangen.
MoinMoin:
Korrekt: Sich im TV-L von EG11 S4 höhergruppieren zu lassen ist eine monetäre Katastrophe. Der Break Even liegt weit in der Zukunft.
Man sollte sich bis zum erreichen der Stufe 5 die Aufgaben vorübergehend übertragen lassen und erst nach dieser Erprobung sie dauerhaft geben lassen oder wie erwähnt per Zulage nach 16.5 diesen Nachteil kompensieren.
Kokla18:
Vielen Dank zunächt für eure Antworten, auch wenn die für mich nicht erfreulich sind. Ich werde die angesprochenen Möglichkeiten mit meinem Vorgesetzten besprechen.
Ich bin mir nicht Sicher, wie folgender Auszug zur Höhergruppierung zu interpretieren ist:
"Liegt der Gehaltszuwachs (brutto) dabei unter 180 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 100 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt. Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt (Regelung seit 2019). "
Würde ich in E12/3 dann doch 180€ mehr Brutto bekommen?
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