Einen Garantiebetrag gibt es nur für das Tabellenentgelt. Die Jahressonderzahlung bleibt unberücksichtigt.
Eine Höhergruppierung aus der EG11S4 heraus gehört leider zu den ungünstigsten Konstellationen, da dauert es lange, bis sich das monetär lohnt. Das ist oft jahrelang ein Minusgeschäft.
MoinMoin empfahl hier soweit ich mich erinnern kann sogar mal, generell von Höhergruppierungen aus E11/4 die Finger zu lassen, solange nicht gleichzeitig z.B. eine Zulage nach § 16 (5) zugesichert wird. Sofern man in einem Bundesland wohnt / bei einem AG arbeitet, das/der erkannt hat, dass man § 16 (5) auch aktiv anwenden sollte.