Einen wunderschönen guten Tag,
ich bin für gewöhnlich ein interessierter stiller Leser und wollte mich nun bezüglich eines Themas informieren, über das ich seit längerem grübele:
Ich arbeite seit mittlerweile 4 Jahre in einer stationären Kinder- und Jugendeinrichtung im TVÖD S8b mit SuE. Seit 1,5 - 2 bin ich nun sozusagen "Kassenwart" der Einrichtung, organisiere Gelder, die verteilt werden müssen (diese werden in einer separaten Geldkasse, unzugänglich für die anderen MA's aufbewahrt) und hole immer wieder Barkassen (Geld in einer Geldkassette, welche für alle MA's im Dienst verfügbar ist).
Für "meine" Kassette haben meine Einrichtungsleitung und ich einen Schlüssel. Diese Tätigkeit wird für gewöhnlich jedes Jahr/alle zwei Jahre gewechselt und solle von zwei Personen (neben der Leitung) geführt werden, was damals zu meiner Einarbeitungszeit auch so geschehen ist. Bei dieser Geldkassette geht es um eine höhere vierstellige Summe, die häufiger gefüllt wird.
Durch eine große Anzahl an Kündigungen und darauffolgender Einarbeitungen neuer Fachkräfte sah ich mich einverstanden die Rolle des Kassenwarts zu übernehmen bis alle Kolleg*Innen auf einem homogenen Wissensstand sind.
Nun sind wir gut besetzt und ich würde mich freuen diese Aufgabe nun abzugeben. Meine Leitung zögert dies nun seit geraumer Zeit hinaus, da seiner Auffassung nach niemand "kompetent" genug sei die Aufgabe im Moment zu übernehmen. Ich arbeite Teilzeit im Schichtdienst 30 Stunden und die Aufgaben allein zu übernehmen (bzw. werde ich von der Leitung "unterstützt" ...) fällt prinzipiell nicht schwer, allerdings trage ich immer ein erhöhtes Risiko und es gibt immer wieder Unstimmigkeiten bezüglich der Gelder, wenn ich beispielsweise Überstunden abbaue oder Urlaub habe. Wir haben zudem inzwischen mehrere Kolleg*Innen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 und/oder 35 Stunden. Diese haben Nebenjobs, die berücksichtigt werden.
Es tut mir Leid für die Wall of Text, aber nun zu meiner Frage:
Ist die Tätigkeit, welche ich ausübe als "höherwertige" Tätigkeit zu werten? Ich möchte nicht auf Zwang mehr Geld bekommen, allerdings möchte ich, dass die Mehrarbeit/Mehraufwand den ich dadurch trage, entlohnt wird, da ich dieselben Tätigkeiten wie das restliche Kollegium ausüben muss nebenher.
Ich habe mich hinsichtlich TVÖD Regeln "Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beschäftigt", aber leider kann ich nicht bewerten, ob dies auf meinen Fall zutrifft.
Über jegliche Informationen bin ich unglaublich dankbar und wünsche einen angenehmen Start in die Arbeitswoche!
DerGrüneOger