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Dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder nach VS-Einstufung?

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Eukaryot:
Zur Einordnung: Ich war und bin weder Mitglied noch Sympathisant der AfD und habe auch keine Wahlabsicht zugunsten dieser Partei. Mich interessiert die Frage ausschließlich aus gesellschaftspolitischer Perspektive.

Ich möchte Euch bitten, zu diskutieren, ob die folgenden Einschätzungen zutreffend sind. Hintergrund sind erste Forderungen und Anregungen einzelner Politiker, mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst zu prüfen, nachdem der Verfassungsschutz die AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft hat.

Dazu folgende dpa-Agenturmeldung in der FAZ vom 3. Mai 2025:
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/debatte-ueber-afd-leute-im-staatsdienst-und-parteifinanzen-110453732.html

Frage: Sind dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst aufgrund der Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ rechtlich zulässig?

Antwort:
Dienstrechtliche Maßnahmen gegenüber AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich rechtlich zulässig, setzen jedoch enge verfassungsrechtliche und beamtenrechtliche Voraussetzungen voraus. Maßgeblich sind hier insbesondere:

   1.   Verfassungstreuepflicht (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG): Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Diese Pflicht gilt auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (abgeleitet aus Art. 33 Abs. 5 GG und arbeitsrechtlicher Treuepflicht).

   2.   Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“: Diese Bewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine gewichtige Erkenntnis, stellt jedoch kein Automatismus dar. Sie kann als Anlass genommen werden, das Verhalten einzelner AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.

   3.   Einzelfallprüfung erforderlich: Allein die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlich eingestuften Partei rechtfertigt noch keine Entfernung aus dem Dienst. Es muss konkret festgestellt werden, dass die betreffende Person nicht mehr die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die FDGO einzutreten. Dies kann durch Äußerungen, Verhalten im Dienst oder aktive Funktionärstätigkeit gegeben sein.

   4.   Verhältnismäßigkeit und rechtliches Gehör: Dienstrechtliche Maßnahmen wie Versetzung, Disziplinarverfahren oder Entfernung aus dem Dienst müssen verhältnismäßig sein und unterliegen dem rechtlichen Gehör sowie der gerichtlichen Kontrolle (z. B. durch Verwaltungsgerichte).

Fazit: Dienstrechtliche Konsequenzen sind unter Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze möglich, wenn sich aus dem Verhalten oder der konkreten Tätigkeit eines AfD-Mitglieds Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue ergeben. Eine pauschale Entfernung allein wegen der Parteimitgliedschaft wäre verfassungswidrig.

Eukalyptus:
Die Einschätzungen und das Fazit dürften zutreffend sein.

Bastel:
Ich hoffe dass endlich mal ein Verbotsverfahren angestoßen wird. Dann soll das BVG entscheiden und es ist endlich Ruhe.

lotsch:
Polizei Hamburg: Fast 24 Prozent geben rechte Gesinnung an

Wie viele Polizisten sich selbst im rechten Spektrum verorten, zeigt das Forschungsprojekt „Demokratiebezogene Einstellungen und Werthaltungen innerhalb der Hamburger Polizei“: 23,8 Prozent der über 2000 befragten Polizisten gaben an, sich politisch rechts oder rechtsextrem zu verorten.
https://www.focus.de/politik/alarmierende-zustaende-bei-der-polizei-ueber-190-beamte-unter-extremismusverdacht_755b1d80-7ba7-438b-a4a8-81a38fb80705.html

24 Prozent, das entspricht in etwa dem Wählerpotential der AfD und dem Durchschnitt der Gesellschaft. Was macht man jetzt mit diesen 24 % der Polizeibeamten, mit jedem Vierten? Entlassen? Umerziehen? Radikalenerlass? Einschüchtern? Bei den jungen Leuten dürfte es durchschnittlich ähnlich aussehen. Man kann jetzt natürlich sagen, es ist gut, wenn die gar nicht in den öffentlichen Dienst gehen, aber wenn von jeder Jahrgangskohorte schon mal ein Viertel fehlt, wird das immer schwieriger bei einer allgemeinen Personalknappheit mit dem besetzen der Stellen.

Bastel:
Warum sollte man nicht rechts sein dürfen? Nur weil es unserer linken Frau BMI nicht passt?

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