Autor Thema: Dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder nach VS-Einstufung?  (Read 10204 times)

Eukaryot

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Zur Einordnung: Ich war und bin weder Mitglied noch Sympathisant der AfD und habe auch keine Wahlabsicht zugunsten dieser Partei. Mich interessiert die Frage ausschließlich aus gesellschaftspolitischer Perspektive.

Ich möchte Euch bitten, zu diskutieren, ob die folgenden Einschätzungen zutreffend sind. Hintergrund sind erste Forderungen und Anregungen einzelner Politiker, mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst zu prüfen, nachdem der Verfassungsschutz die AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft hat.

Dazu folgende dpa-Agenturmeldung in der FAZ vom 3. Mai 2025:
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/debatte-ueber-afd-leute-im-staatsdienst-und-parteifinanzen-110453732.html

Frage: Sind dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst aufgrund der Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ rechtlich zulässig?

Antwort:
Dienstrechtliche Maßnahmen gegenüber AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich rechtlich zulässig, setzen jedoch enge verfassungsrechtliche und beamtenrechtliche Voraussetzungen voraus. Maßgeblich sind hier insbesondere:

   1.   Verfassungstreuepflicht (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG): Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Diese Pflicht gilt auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (abgeleitet aus Art. 33 Abs. 5 GG und arbeitsrechtlicher Treuepflicht).

   2.   Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“: Diese Bewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine gewichtige Erkenntnis, stellt jedoch kein Automatismus dar. Sie kann als Anlass genommen werden, das Verhalten einzelner AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.

   3.   Einzelfallprüfung erforderlich: Allein die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlich eingestuften Partei rechtfertigt noch keine Entfernung aus dem Dienst. Es muss konkret festgestellt werden, dass die betreffende Person nicht mehr die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die FDGO einzutreten. Dies kann durch Äußerungen, Verhalten im Dienst oder aktive Funktionärstätigkeit gegeben sein.

   4.   Verhältnismäßigkeit und rechtliches Gehör: Dienstrechtliche Maßnahmen wie Versetzung, Disziplinarverfahren oder Entfernung aus dem Dienst müssen verhältnismäßig sein und unterliegen dem rechtlichen Gehör sowie der gerichtlichen Kontrolle (z. B. durch Verwaltungsgerichte).

Fazit: Dienstrechtliche Konsequenzen sind unter Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze möglich, wenn sich aus dem Verhalten oder der konkreten Tätigkeit eines AfD-Mitglieds Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue ergeben. Eine pauschale Entfernung allein wegen der Parteimitgliedschaft wäre verfassungswidrig.

Eukalyptus

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Die Einschätzungen und das Fazit dürften zutreffend sein.

Bastel

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Ich hoffe dass endlich mal ein Verbotsverfahren angestoßen wird. Dann soll das BVG entscheiden und es ist endlich Ruhe.

lotsch

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Polizei Hamburg: Fast 24 Prozent geben rechte Gesinnung an

Wie viele Polizisten sich selbst im rechten Spektrum verorten, zeigt das Forschungsprojekt „Demokratiebezogene Einstellungen und Werthaltungen innerhalb der Hamburger Polizei“: 23,8 Prozent der über 2000 befragten Polizisten gaben an, sich politisch rechts oder rechtsextrem zu verorten.
https://www.focus.de/politik/alarmierende-zustaende-bei-der-polizei-ueber-190-beamte-unter-extremismusverdacht_755b1d80-7ba7-438b-a4a8-81a38fb80705.html

24 Prozent, das entspricht in etwa dem Wählerpotential der AfD und dem Durchschnitt der Gesellschaft. Was macht man jetzt mit diesen 24 % der Polizeibeamten, mit jedem Vierten? Entlassen? Umerziehen? Radikalenerlass? Einschüchtern? Bei den jungen Leuten dürfte es durchschnittlich ähnlich aussehen. Man kann jetzt natürlich sagen, es ist gut, wenn die gar nicht in den öffentlichen Dienst gehen, aber wenn von jeder Jahrgangskohorte schon mal ein Viertel fehlt, wird das immer schwieriger bei einer allgemeinen Personalknappheit mit dem besetzen der Stellen.

Bastel

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Warum sollte man nicht rechts sein dürfen? Nur weil es unserer linken Frau BMI nicht passt?

MoinMoin

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Man darf soviel rechts oder links sein wie man will.
Nur wenn man sich nicht mehr für zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, dann wird es halt schwierig und da ist es egal ob da jemand rechts, links, oben oder unten ist.

Und nur weil man AfD Mitglied ist, ist man nicht automatisch ein Feind unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

emdy

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Die mit linker Gesinnung fallen auch aus und werden sich kaum beim Staat bewerben, da sie ja den Staat bekämpfen...
In dieser Pauschalität natürlich Quatsch. Oder bekämpft man in deiner Welt den Staat, wenn man gegen Mietwucher und für Vermögenssteuer und Menschenrechte ist? Starker Staat ist das Gegenteil von schlanker Staat (auch der starke Staat muss nicht bürokratisch sein).

Angesichts dessen was dem Beamtentum und der Polizei im Besonderen jeden Tag an Respektlosigkeit entgegen schlägt muss man leider schon von Ursache und Wirkung sprechen. Das ist nicht überraschend.

emdy

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Und nur weil man AfD Mitglied ist, ist man nicht automatisch ein Feind unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
In der Regel dürfte das schon so sein. Sonst wäre man ja angewidert. Aber es ist kein Nachweis, das ist schon richtig.

BVerfGBeliever

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Ich bin positiv überrascht über diverse Äußerungen von Unionspolitikern (Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-05/afd-rechtsextremismus-verfassungsschutz-parteimitglieder-einstufung):

- Roman Poseck (Innenminister Hessen, CDU): "Es wird geprüft, inwieweit diese Einstufung Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat"
- Joachim Herrmann (Innenminister Bayern, CSU): "Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss"
- Roderich Kiesewetter (CDU): "Deshalb könnte und sollte die Hochstufung der Partei Auswirkungen auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben, denn eine Mitgliedschaft in der AfD ist damit nicht vereinbar."
- Marco Wanderwitz (CDU): "Mitglieder einer als rechtsextrem eingestuften Partei sollten weder im Staatsdienst tätig sein noch einen Waffenschein besitzen dürfen."
- Herbert Reul (Innenminister NRW, CDU): "Extremistische Ansichten haben bei uns keinen Platz. Wer das nicht versteht, fliegt raus!"

Jetzt müssen diesen Worten nur noch entsprechende Taten folgen..

Rollo83

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Dann sollte ich wohl schnell in die AFD eintreten, das will ich gerne sehen wie ich „raus fliege“.
Selten solch einen lächerlichen Bullshit gelesen über eine demokratisch wählbare Partei.

cyrix42

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Selten solch einen lächerlichen Bullshit gelesen über eine demokratisch wählbare Partei.

Dass eine gesichert rechtsextreme Partei "demokratisch wählbar" ist, heißt doch erst einmal nur, dass die wehrhafte Demokratie sich gegen diese Partei nicht allzusehr zur Wehr setzt. Die umbenannte NPD (heute "Heimat") ist ja vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft worden -- und dennoch gab es kein Verbot, da sie zu irrelevant dafür ist. Deshalb ist die "Heimat" weiterhin demokratisch wählbar. Dennoch wäre eine Parteimitgliedschaft offensichtlich ein Widerspruch zum Bekenntnis zur FDGO, also ein Ausschlussgrund für das Beamtenwesen...

btw: Die Frage, ob Höcke nach dem Ausscheiden aus dem Thüringer Landtag wieder in den hessischen Schuldienst (immerhin ist er ja dort Geschichts-Lehrer) zurückkehren kann, ist m.W. noch nicht geklärt. Ich meine, da gab es mal eine Initiative, die das verhindern wollte, habe aber keine Ahnung, was daraus geworden ist.

clarion

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Bei Höcke gibt es hinreichend viele durch Medien festgehaltene Zitate, die beweisen, dass er nicht auf Basis der FDGO steht. Und ich hoffe sehr, dass er nicht in den Schuldienst zurück kann, wenn er wollte.

Aber ein normales AFD Mitglied, das nicht irgendwelche braunen Parolen von sich gegeben hat, wird man nicht aus dem Staatsdienst entfernen können.

Ich verstehe aber dieses Viertel der Bevölkerung nicht, die so blöd sind, die teils gefährlichen Schaumschläger der AfD zu wählen. Ich halte das für echten Anzeichen für Dummheit und für nix Anderes.

RedDearTiger

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Ich verstehe aber dieses Viertel der Bevölkerung nicht, die so blöd sind, die teils gefährlichen Schaumschläger der AfD zu wählen. Ich halte das für echten Anzeichen für Dummheit und für nix Anderes.

Ist wohl eher ein Zeichen von Verzweiflung. Alles wird teurer, die Löhne steigen nicht entsprechend, die Straßen werden immer unsicherer usw. + die Poltiker an der Macht interessieren die Probleme der normalen Bevölkerung nicht. Am Ende kommt dann eine Protestwahl bei rum.

Ich wähle ja schon seid Jahren nicht mehr, da es keine Partei gibt, die sich für die Belange der Beamten z. B. verfassungskonforme Alimentation einsetzt.

Grundsätzlich bleibt und das muss man leider zugestehen ein fader Beigeschmack bzgl. der Zeitpunktes dieser Einstufung und durch wen diese erfolgt ist. Das noch gepaart mit der Geheimhaltung des begründenden Papieres, ist schon schlimm und wird der AFD mehr nützen als schaden. NAch dem Motto: Ich sperr dich wegen Diebstahl ein, es gibt ein internes Dokument, dass die Schuld belegt, aber das darfste nicht sehen, viel Spaß die nächsten 5 Jahre im Knast...

clarion

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@Bastel,

Die Kriminalstatistik besagt, dass sich Zahl der Morde zwischen 1991 und 2021 halbiert hat. Zwischen 2014 und 2024 lag die Zahl der Morde konstant zwischen 220 bis 250 im Jahr. Die AfD operiert mit frei erfundenen Lügenmärchen und ein Viertel ist so dumm, das zu glauben und verschenkt Wählerstimmen.

lotsch

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Zur Einordnung: Ich war und bin weder Mitglied noch Sympathisant der AfD und habe auch keine Wahlabsicht zugunsten dieser Partei. Mich interessiert die Frage ausschließlich aus gesellschaftspolitischer Perspektive.

Ich möchte Euch bitten, zu diskutieren, ob die folgenden Einschätzungen zutreffend sind. Hintergrund sind erste Forderungen und Anregungen einzelner Politiker, mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst zu prüfen, nachdem der Verfassungsschutz die AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft hat.

Dazu folgende dpa-Agenturmeldung in der FAZ vom 3. Mai 2025:
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Frage: Sind dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst aufgrund der Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ rechtlich zulässig?

Antwort:
Dienstrechtliche Maßnahmen gegenüber AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich rechtlich zulässig, setzen jedoch enge verfassungsrechtliche und beamtenrechtliche Voraussetzungen voraus. Maßgeblich sind hier insbesondere:

   1.   Verfassungstreuepflicht (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG): Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Diese Pflicht gilt auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (abgeleitet aus Art. 33 Abs. 5 GG und arbeitsrechtlicher Treuepflicht).

   2.   Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“: Diese Bewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine gewichtige Erkenntnis, stellt jedoch kein Automatismus dar. Sie kann als Anlass genommen werden, das Verhalten einzelner AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.

   3.   Einzelfallprüfung erforderlich: Allein die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlich eingestuften Partei rechtfertigt noch keine Entfernung aus dem Dienst. Es muss konkret festgestellt werden, dass die betreffende Person nicht mehr die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die FDGO einzutreten. Dies kann durch Äußerungen, Verhalten im Dienst oder aktive Funktionärstätigkeit gegeben sein.

   4.   Verhältnismäßigkeit und rechtliches Gehör: Dienstrechtliche Maßnahmen wie Versetzung, Disziplinarverfahren oder Entfernung aus dem Dienst müssen verhältnismäßig sein und unterliegen dem rechtlichen Gehör sowie der gerichtlichen Kontrolle (z. B. durch Verwaltungsgerichte).

Fazit: Dienstrechtliche Konsequenzen sind unter Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze möglich, wenn sich aus dem Verhalten oder der konkreten Tätigkeit eines AfD-Mitglieds Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue ergeben. Eine pauschale Entfernung allein wegen der Parteimitgliedschaft wäre verfassungswidrig.

Das ist alles richtig, was du gesagt hast, aber durch die vor kurzen eingeführte Beweislastumkehr, muss der Beamte beweisen, dass er verfassungstreu ist. Das bedeutet, auf Anordnung der Behörde wirst du aus dem Dienst entlassen und hast keine Besoldung mehr, dann musst du vor einem Verwaltungsgericht evtl. jahrelang oder Jahrzehnte klagen und deine Verfassungstreue beweisen.