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65% Vertrag für Promotion: Urlaubsverteilung.

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Rowhin:

--- Zitat von: cyrix42 am 04.05.2025 09:43 ---Das ist natürlich richtig. Ich bin nur über die „65% Bezahlung bei 100% Tätigkeit“ gestolpert, die ja durchaus häufig auf Doktorandenstellen (ggf. dann auch nur mit 50% Bezahlung) anzutreffen ist. Die Profs haben in ihrer eigenen Promotionszeit wahrscheinlich noch erlebt, dass sie als Kofferträger u.Ä. ausgenutzt wurden; das macht das Verhalten aber nicht richtiger. Bei einem 65%-Vertrag erhält man 65% der Leistung einer Vollzeitstelle — nicht mehr und auch nicht weniger.

--- End quote ---

Das wird gottseidank immer weniger - zumindest an meiner Uni und denen, an denen ich es unmittelbar mitbekomme - aber es gibt leider immer noch solche Fälle. Bis hin zu "ich stelle dich auf 100% ein, damit du erstmal kommst, aber dann reduzierst du "freiwillig" auf 50%. Arbeiten wirst du natürlich trotzdem 100%, so war das bei uns früher auch! 1!!" Fand die Compliance Abteilung eher unlustig.

Und man hat natürlich immer das Problem, dass die eigene wissenschaftliche Karriere zu nicht insignifikanten Teilen vom Wohlwollen des eigenen Profs abhängt.

Gerade als Doktorand:in sollte man sich daher dieser Zweischneidigkeit zwischen eigener Qualifikation und Instituts-/Lehrstuhlarbeit und den eigenen Rechten als Arbeitnehmer sehr bewusst sein, und letztere im Zweifelsfall auch einfordern.

Meierheim:

--- Zitat von: Rowhin am 04.05.2025 14:47 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 04.05.2025 09:43 ---Das ist natürlich richtig. Ich bin nur über die „65% Bezahlung bei 100% Tätigkeit“ gestolpert, die ja durchaus häufig auf Doktorandenstellen (ggf. dann auch nur mit 50% Bezahlung) anzutreffen ist. Die Profs haben in ihrer eigenen Promotionszeit wahrscheinlich noch erlebt, dass sie als Kofferträger u.Ä. ausgenutzt wurden; das macht das Verhalten aber nicht richtiger. Bei einem 65%-Vertrag erhält man 65% der Leistung einer Vollzeitstelle — nicht mehr und auch nicht weniger.

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Das wird gottseidank immer weniger - zumindest an meiner Uni und denen, an denen ich es unmittelbar mitbekomme - aber es gibt leider immer noch solche Fälle. Bis hin zu "ich stelle dich auf 100% ein, damit du erstmal kommst, aber dann reduzierst du "freiwillig" auf 50%. Arbeiten wirst du natürlich trotzdem 100%, so war das bei uns früher auch! 1!!" Fand die Compliance Abteilung eher unlustig.

Und man hat natürlich immer das Problem, dass die eigene wissenschaftliche Karriere zu nicht insignifikanten Teilen vom Wohlwollen des eigenen Profs abhängt.

Gerade als Doktorand:in sollte man sich daher dieser Zweischneidigkeit zwischen eigener Qualifikation und Instituts-/Lehrstuhlarbeit und den eigenen Rechten als Arbeitnehmer sehr bewusst sein, und letztere im Zweifelsfall auch einfordern.

--- End quote ---
Bei einer befristeten Teilzeitbeschäftigung an der Universität sollte der Arbeitszeitanteil für die eigene Qualifikation im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Ich hatte vor der Promotion eine 50%-Stelle in einem Drittmittelprojekt, die Dissertation sollte dann in der verleibenden Zeit geschrieben werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: Meierheim am 05.05.2025 14:54 ---Bei einer befristeten Teilzeitbeschäftigung an der Universität sollte der Arbeitszeitanteil für die eigene Qualifikation im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Ich hatte vor der Promotion eine 50%-Stelle in einem Drittmittelprojekt, die Dissertation sollte dann in der verleibenden Zeit geschrieben werden.

--- End quote ---
Korrekterweise gesagt: In der Freizeit geschrieben werden.

Rowhin:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.05.2025 14:56 ---
--- Zitat von: Meierheim am 05.05.2025 14:54 ---Bei einer befristeten Teilzeitbeschäftigung an der Universität sollte der Arbeitszeitanteil für die eigene Qualifikation im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Ich hatte vor der Promotion eine 50%-Stelle in einem Drittmittelprojekt, die Dissertation sollte dann in der verleibenden Zeit geschrieben werden.

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Korrekterweise gesagt: In der Freizeit geschrieben werden.

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Stimmt natürlich alles. Aber da es in der Wissenschaft noch immer Gang und Gäbe ist, dass Arbeitszeit sowieso nicht erfasst wird, und gerade Doktorandinnen und Doktoranden ihr Recht oft nicht durchsetzen, selbst wenn a) der Arbeitsvertrag eine genaue Aufteilung enthält und b) das eigene wissenschaftliche Arbeiten für die Promotion von der restlichen Arbeit sauber trennbar ist, bleibt das oft ein Zugeständnis nur auf Papier. Wie gesagt, es ändert sich in ein paar Punkten inzwischen, aber insgesamt ist es immer noch problematisch.

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