Die Situation ist nur anders, wenn Du als nichtverheirateter Beamter zusätzlich zum Zuschlag Kind noch den Familienzuschlag Stufe 1 bekommen möchtest, dafür ist Voraussetzung, dass das Kind bei dir wohnt.
Nach dem Gesetzestext
"Ledige Besoldungsberechtigte erhalten den Familienzuschlag der Stufe 1, wenn sie eine andere Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben und sie dieser Person Unterhalt gewähren."
Da hier im Thread mehrere Ansprüche vermischt wurden, könnte es sogar sein, dass das deine Ausgangsfrage war oder auch Deine Kollegen meinten, dass Du diesen Anspruch meinst.
Für diese zusätzliche Einstufung kann dann auch entscheidend sein, ob ein Wechselmodell gefahren wird, aber wie meine Vorposter richtig ausgeführt haben, den reinen Zuschlag für das Kind erhälst Du unzweifelhaft.