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Klage gegen Widerspruchsbescheid zur Alimentation ab 2023 - Info-Austausch

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clarion:
Honorarvereinbarungen können richtig ins Geld gehen. Ist es für Anwälte nicht attraktiv,,wenn sie ganze Gruppen von Beamten vertreten und jeder nach Gebührenordnung zahlt? Von den Kanzleien im Link ist keine in NI. Welche Kanzlei  hat denn der niedersächsische Kollege, der es bereits bis zum BVerfG geschafft hat?

maxigott:
Soweit ich das noch in Erinnerung habe ist es auch möglich, vor dem VG die Klage selbst zu führen. Wäre zumindest eine Möglichkeit, wenn das Gericht bis zu einer (weiteren) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Vorgang ruhend stellt. Gibt es dazu Erfahrungswerte?

Bearbeiter:
Hallo, auch ich würde den Klageweg beschreiten und hätte auch eine Kanzlei, die mich vertreten würde. Ggf. wäre hier auch ein Vorgehen im gemeinsamen Verbund denkbar. Bin Landesbeamter, zuständig ist das NLBV. Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle Swen einen riesigen Dank aussprechen. Ich bin großer Fan und ziehe den Hut vor seiner Expertise, seinem Humor und seinem gemeinnützigen Einsatz.

Dienstleister:
Das hört sich doch gut an.
Würden Sie in der Kanzlei einmal nachfragen, inwieweit diese eine Sammelklage von Landes- und Kommunalbeamten führen würde und ob es aufgrund der Masse ohne Honorarvereinbarung möglich wäre?
Dann wären wir hier schon einen großen Schritt weiter!

Bearbeiter:
Bezüglich des Vorgehens wäre theoretisch möglich, ein Musterverfahren nach Paragraph 93a VwGO durchzuführen. Hierzu wäre es notwendig, im Geschäftsbereich des zuständigen VG mehr als 20 Parallelverfahren anhängig zu machen. Beim zuständigen VG könnte dann ein solches Vorgehen angeregt werden. Generell ist auch zu beachten, dass das VG anzweifeln könnte, ob es um die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme geht. Ergo: Es würde recht schwierig, sich hier zusammenzuschließen, unmöglich wäre es aber auch nicht.

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