Autor Thema: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur Alimentation ab 2023 - Info-Austausch  (Read 18878 times)

Tchekko123

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Moin Clarion,

das sehe ich genau so. Das Verwaltungsgericht hat mit einem großen Zaunpfahl in Richtung der Verwaltung gewunken.

Insiderinfos leider nicht, nur den Flurfunk aus der Steuerverwaltung /NLBV. Soweit man hört, ist das MF weiterhin der Meinung, dass die Besoldung ab 2023 verfassungskonform ist. Ihnen ist aber mittlerweile aufgefallen, dass es Konstellationen gibt, in denen die Bescheidung nicht so einfach ist. Bspw wurde der Familienergänzungszuschlag auch auf Beamte mit einem Kind ausgeweitet, die Beträge des Zuschlags für ein Kind sind jedoch bis heute nicht bekannt.


Homer1990

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Rundblick Niedersachsen vom 28.08.

Gerald Heere, Finanzminister, hat bereits eine hohe Zahl von Widersprüchen niedersächsischer
 Beamter gegen ihre Besoldungsbescheide registriert. Es sind nach Angaben von Heeres Sprecherin
 34.008 Widersprüche für 2023 und 28.454 für 2024. Seit Wochen sorgt die Anweisung des Finanz
ministeriums für Streit, die zuständigen Behörden mögen über die Widersprüche entscheiden - sie
 also ablehnen. Betroene Beamte müssten dann gegen die Ablehnung klagen, um ihre Ansprüche
 geltend zu machen. Bis Ende 2022 galt die Vereinbarung zwischen Land und Berufsverbänden der
 Beamten, die Widersprüche „ruhend zu stellen”, also erst nach einer seit Jahren ausstehenden
 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die niedersächsische Beamtenbesoldung dar
über zu be nden. Zwei Beamte haben bereits geklagt, eine Beamtin der Stadt Bad Pyrmont und ein
 Akademischer Oberrat der TU Clausthal. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat im Fall des
 Oberrats das Verfahren „zum Ruhen gestellt” - also nicht endgültig entschieden, aber den Prozess
 angehalten. Der Beamtenbund und der DGB hatten Ministerpräsident Olaf Lies wiederholt aufge
fordert, einen solchen Schritt von Seiten des Landes zu gehen, also das Problem nicht den Gerich
ten zu überlassen. Heeres Sprecherin erklärte nun, das Land habe für seine Beschäftigten - anders
 als die Stadt Bad Pyrmont und die TU Clausthal - noch über keinen der 62.000 vorliegenden Wi
dersprüche entschieden. Das Landesamt für Bezüge und Versorgung habe auch keine Frist, inner
halb der über diese Widersprüche entschieden werden muss. Auf die Frage, ob das Land nach der
 Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig seine Strategie ändern wolle, sagte Heeres
 Sprecherin, dass dies nicht geplant sei.

lotsch

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https://www.welt.de/politik/deutschland/article68af4ddc5d3e123a945ad72c/Uelzen-Niedersachsen-Interne-Papiere-dokumentieren-Diskriminierung-von-Maennern-bei-der-Polizei-Ungeheuerlicher-Vorgang.html
Ein Verstoß gegen das Grundgesetz, das ist doch nichts neues. Wer hält sich denn noch an das GG. Das ist nur noch so eine Art Kannvorschrift im Ermessen des jeweiligen Politikers. >:( Ein Verstoß dagegen ist ja nicht einmal strafbewährt und bis das BVerfG darüber urteilt, ist die politische Karriere sowieso vorbei.