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Klage gegen Widerspruchsbescheid zur Alimentation ab 2023 - Info-Austausch

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justilegal:
Der Buschfunk meint, es gibt einen Erlass aus dem MF. Die Widersprüche sollen beschieden werden, weil wir ja seit 2023 verfassungsgemäß alimentiert werden. Als Landesbeamtin bin ich auch dabei.

Dienstleister:
Aus diesem Grund habe ich das Thema angefangen.
Je nach Schnelligkeit des Dienstherrn wird es wohl alle "widerspenstigen" Beamten in Niedersachsen treffen.

Ich hoffe, es meldet sich noch jemand, der eine gute Anwaltskanzlei kennt oder aber schon selbständig Klage eingereicht hat und uns Tips geben kann.
Ich meine, für Bayern gab es hierzu eine vielseitige Diskussion. Ich bin mir nur nicht sicher, wie viel wir davon nutzen können, allein schon aufgrund der Tatsache, dass wir uns ja in unterschiedlichen Gesetzen bewegen.

Jimbo:
Ich bin dann ebenfalls dabei. Auch ich bin Landesbeamter. Einen Anwalt würde ich auch bevorzugen. Ich freue mich wnen hier gesammelt abgegeben werden kann.

Pepperluna:
Hallo,

ich wäre auch dabei (Kommunalbeamte).

Ich habe von der Sache über ein Rundschreiben der Komba / dbb erfahren, die sich eigenen Angaben zufolge in einer kurzfristigen Klärungsphase befinden, wie mit dem Erlass umzugehen ist.

Bin ja mal gespannt, wie das weitergeht.  >:(

Nihil Baxter:
Ich (Landesbeamter) wäre ebenfalls dabei. Da Swen soweit ich weiß ebenfalls niedersächsischer Landesbeamter ist, stehen die Chancen ganz gut, dass wir (ob mit oder ohne Anwalt) substantiierte Klagen einreichen können. Mit Anwalt würde ich bevorzugen.

Einen Widerspruchsbescheid vom NLBV habe ich bislang noch nicht erhalten.

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