Autor Thema: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur Alimentation ab 2023 - Info-Austausch  (Read 24859 times)

Tchekko123

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Moin Clarion,

das sehe ich genau so. Das Verwaltungsgericht hat mit einem großen Zaunpfahl in Richtung der Verwaltung gewunken.

Insiderinfos leider nicht, nur den Flurfunk aus der Steuerverwaltung /NLBV. Soweit man hört, ist das MF weiterhin der Meinung, dass die Besoldung ab 2023 verfassungskonform ist. Ihnen ist aber mittlerweile aufgefallen, dass es Konstellationen gibt, in denen die Bescheidung nicht so einfach ist. Bspw wurde der Familienergänzungszuschlag auch auf Beamte mit einem Kind ausgeweitet, die Beträge des Zuschlags für ein Kind sind jedoch bis heute nicht bekannt.


Homer1990

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Rundblick Niedersachsen vom 28.08.

Gerald Heere, Finanzminister, hat bereits eine hohe Zahl von Widersprüchen niedersächsischer
 Beamter gegen ihre Besoldungsbescheide registriert. Es sind nach Angaben von Heeres Sprecherin
 34.008 Widersprüche für 2023 und 28.454 für 2024. Seit Wochen sorgt die Anweisung des Finanz
ministeriums für Streit, die zuständigen Behörden mögen über die Widersprüche entscheiden - sie
 also ablehnen. Betroene Beamte müssten dann gegen die Ablehnung klagen, um ihre Ansprüche
 geltend zu machen. Bis Ende 2022 galt die Vereinbarung zwischen Land und Berufsverbänden der
 Beamten, die Widersprüche „ruhend zu stellen”, also erst nach einer seit Jahren ausstehenden
 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die niedersächsische Beamtenbesoldung dar
über zu be nden. Zwei Beamte haben bereits geklagt, eine Beamtin der Stadt Bad Pyrmont und ein
 Akademischer Oberrat der TU Clausthal. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat im Fall des
 Oberrats das Verfahren „zum Ruhen gestellt” - also nicht endgültig entschieden, aber den Prozess
 angehalten. Der Beamtenbund und der DGB hatten Ministerpräsident Olaf Lies wiederholt aufge
fordert, einen solchen Schritt von Seiten des Landes zu gehen, also das Problem nicht den Gerich
ten zu überlassen. Heeres Sprecherin erklärte nun, das Land habe für seine Beschäftigten - anders
 als die Stadt Bad Pyrmont und die TU Clausthal - noch über keinen der 62.000 vorliegenden Wi
dersprüche entschieden. Das Landesamt für Bezüge und Versorgung habe auch keine Frist, inner
halb der über diese Widersprüche entschieden werden muss. Auf die Frage, ob das Land nach der
 Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig seine Strategie ändern wolle, sagte Heeres
 Sprecherin, dass dies nicht geplant sei.

lotsch

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https://www.welt.de/politik/deutschland/article68af4ddc5d3e123a945ad72c/Uelzen-Niedersachsen-Interne-Papiere-dokumentieren-Diskriminierung-von-Maennern-bei-der-Polizei-Ungeheuerlicher-Vorgang.html
Ein Verstoß gegen das Grundgesetz, das ist doch nichts neues. Wer hält sich denn noch an das GG. Das ist nur noch so eine Art Kannvorschrift im Ermessen des jeweiligen Politikers. >:( Ein Verstoß dagegen ist ja nicht einmal strafbewährt und bis das BVerfG darüber urteilt, ist die politische Karriere sowieso vorbei.

Tchekko123

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clarion

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Tja und in CDU regierten BL stellt die SPD ähnliche Fragen. Mich wundert dass ab A14 aufwärts so wenige Widersprüche einlegen.

Goldene Vier

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justilegal

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Tja, positiv daran ist vielleicht, dass die Mitarbeiter des NLBV dadurch von der Mehrarbeit der ablehnenden Bescheide in fünf/sechsstelliger Zahl entlastet sind und dass nicht jeder, ob er es sich leisten kann oder will, dann Klage erheben müsste. Aber die Sache selbst bringt das nicht voran. Und das wissen alle, die bereits klagen. Wenn die Verwaltungsgerichte in Nds nun diese auserlesenen Verfahren hinzubekommen, passiert… nichts. Da wird einfach abgewartet… auf ein neues Gesetz- haben wir seit 9/2022, auf das BVerfG oder worauf auch immer. Die Justizministerin kann ihre Richterkollegen ja nicht anweisen, die nun in diesem Zusammenhang eingehenden Klagen auch zügig zu bearbeiten. Desillusioniert mehr als vier Jahre nach Klage, die nur die Umsetzung des 3+Kind-Beschlusses vom 4.05.2020 wollte.

lotsch

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In vielen Bundesländern steigt die Unzufriedenheit der Beamten mit ihrer Besoldung. Niedersachsen bildet hier keine Ausnahme, dort liegen allein für das Jahr 2023 rund 34.000 und für das Jahr 2024 rund 28.000 Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation vor.
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/beamtenrecht/niedersaechsische-beamtenbesoldung-und-28-000-widersprueche-allein-fuer-das-jahr-2024-3323195

Goldene Vier

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Mal ein Blick nach Thüringen:

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/sued-thueringen/schmalkalden-meiningen/besoldung-richter-klage-prozess-entscheidung-100.html

Betrachten man die Besoldunggruppe A16, so ist die Besoldung in Thüringen rd 4300 € höher als in Niedersachsen und ist dennoch verfassungswidrig…

Minister Heere übernehmen Sie….

Kreidefresser

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Ich habe bereits im Bundesforum geschrieben, dass der Weg über die deutschen Verwaltungsgerichte immer nur beim BVerfG landen. Die Reaktion der Nds. Landesregierung ist auch immer diesselbe: Minimale Anpassung und warten auf das nächste Urteil, dadurch wird bei allen, die nicht regelmäßig widersprechen die aA eingespart. Man kann diesen teufelskreis meiner Ansicht nach nur durchbrechen, wenn man vollstreckbare Urteile erwirkt. Ich überlege derzeit, ob ich das nächste Urteil des BVerfG zu Niedersachsen (mein erster Widerspruch datiert auf 2005 und ruht seitdem) abwarte und, falls wieder nur rumgepfuscht wird, eine Individualbeschwerde bei EGMR wegen fehlendem effektiven Rechtsschutz einlege. EIgentlich müssten die Voraussetzungen jetzt schon erfüllt sein, da 20 Jahre abwarten keinesfalls einen effektiven Rechtsschutz darstellen, aber ich hoffe, wie viele andere auch, dass es zeitnah mal ein paar Urteile geben wird, die doch für mehr Klarheit sorgen werden (die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt). Allerdings sehe ich jetzt schon mit Grauen auf die aktuelle Besoldung, die der DH ja locker für angemessen hält. Je nach Formulierung des Urteils müsste das also wieder durch alle Instanzen geklagt werden. So kann das doch nicht weitergehen. Ich sehe aktuell keine bessere und vor allem kostengünstigere Möglichkeit so etwas voranzubringen. Die Individualbeschwerde ist KOSTENLOS und kann ohne Anwalt eingereicht werden. Wenn Sie angenommen wird, braucht man allerdings einen Anwalt, aber dann ist man schon mal einen guten Schritt weiter.

Ozymandias

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Dem Ruhen muss man als Partei aber zustimmen. Daher wird sich das EGMR wohl eher nicht dafür interessieren.