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IT-Stellenbeschreibung welche Eingruppierung?

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itnerd:
Ist für mich eigentlich keine Option, ich hatte schon ein Gespräch mit meiner Vorgesetzten und sie meinte wir müssen schauen bezgl. Höhergruppierung, deswegen jetzt auch die neue Stellenbeschreibung, da in nächster Zeit dann eine Stellenbewertung stattfinden soll


--- Zitat von: Der Geograph am 06.05.2025 12:14 ---Dann empfehle ich dir nur das zu machen, für das du eingruppiert und angestellt bist.
Zusätzliche Aufgaben wurden dir nicht übertragen…

--- End quote ---

Der Geograph:
Spreche da aus eigener Erfahrung - das wird ewig dauern …mit Glück hast du Ende 2026 ein Ergebnis inkl. Höhergruppierung(wenn das bei „unabhängigen“ Bewertungen rauskommt).

Saggse:

--- Zitat von: itnerd am 06.05.2025 13:15 ---Ist für mich eigentlich keine Option, ich hatte schon ein Gespräch mit meiner Vorgesetzten und sie meinte wir müssen schauen bezgl. Höhergruppierung, deswegen jetzt auch die neue Stellenbeschreibung, da in nächster Zeit dann eine Stellenbewertung stattfinden soll

--- End quote ---
Die Vorgesetzte kann Tätigkeiten anweisen, aber nicht übertragen. Sie ist also hier der völlig falsche Ansprechpartner.

Im Prinzip sehe ich zwei Ansätze:

Man unterstellt, dass die Tätigkeiten bereits wirksam übertragen wurden - schließlich wurden sie angewiesen und ausgeführt - und fordert die entsprechende Bezahlung ein

oder

man unterstellt, dass die Tätigkeiten bis jetzt noch nicht wirksam übertragen, sondern nur vorübergehend angewiesen wurden - und kündigt an, dass einem die Ausübung in Zukunft nicht mehr möglich ist, weil man damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.

Adressat des Schreibens ist die Personalabteilung o.ä. - die Vorgesetzte darf eine Kopie kriegen. :)

itnerd:
Okay Danke, dass sind schon Mal gute Tips.
Ich hab mit meiner Vorgesetzten schon über eine mögliche Höhergruppierung oder einen Zuschlag gesprochen und sie hat darauf sehr gut reagiert.
So wie ich das verstanden habe soll ich ihr eben mal genau zusammenfassen was ich mache und dann gehen wir den nächsten Schritt also an die Personalabteilung dann wahrscheinlich wie ihr gemeint habt.

Aber eine 9c oder 10 wäre für euch realistisch erreichbar ohne Personalverantwortung und Studium?



--- Zitat von: Saggse am 06.05.2025 14:28 ---
--- Zitat von: itnerd am 06.05.2025 13:15 ---Ist für mich eigentlich keine Option, ich hatte schon ein Gespräch mit meiner Vorgesetzten und sie meinte wir müssen schauen bezgl. Höhergruppierung, deswegen jetzt auch die neue Stellenbeschreibung, da in nächster Zeit dann eine Stellenbewertung stattfinden soll

--- End quote ---
Die Vorgesetzte kann Tätigkeiten anweisen, aber nicht übertragen. Sie ist also hier der völlig falsche Ansprechpartner.

Im Prinzip sehe ich zwei Ansätze:

Man unterstellt, dass die Tätigkeiten bereits wirksam übertragen wurden - schließlich wurden sie angewiesen und ausgeführt - und fordert die entsprechende Bezahlung ein

oder

man unterstellt, dass die Tätigkeiten bis jetzt noch nicht wirksam übertragen, sondern nur vorübergehend angewiesen wurden - und kündigt an, dass einem die Ausübung in Zukunft nicht mehr möglich ist, weil man damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.

Adressat des Schreibens ist die Personalabteilung o.ä. - die Vorgesetzte darf eine Kopie kriegen. :)

--- End quote ---

MoinMoin:

--- Zitat von: Der Geograph am 06.05.2025 12:08 ---Sieht für mich nach ner 9b/9c aus.

--- End quote ---
9c???#
Das gibst im Abschnitt II.2 der EGO nicht

--- Zitat ---9a ist da zu wenig.
Wie lange wird die Stelle schon so ausgeübt?

--- End quote ---
Punkte 1-5 ist klar das übliche gedöns eines IT-Netzwerk- und Systemadministrator
also FiSi, oder? Und daher eher EG8 als 9a (55% der AZ)
Bei Punkt 6,7,8 ist mir das noch zu unscharf. Das kann zwischen 8-13 alles sein je nachdem.
Außerdem sind es unterschiedliche AVs
Die AVs mit konzeptionellen Arbeiten sind da sicherlich mit EG10 zu sehen.

Aber durchaus durch diese Punkte könnte man eine umfassende Fachkenntnisse, in der Gesamtschau vermuten.
Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgeltgruppe 9a
geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.



Aber ich komme da insgesamt nicht auf die EG10, wegen der fehlenden Zeitanteile für Tätigkeit die einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.


https://www.bkpv.de/fileadmin/redaktion/Geschaeftsberichte/2017/Stellenbewertung_Beschaeftigte_in_der_Informations-_und_Kommunikationstechnik.pdf

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