Ist für mich eigentlich keine Option, ich hatte schon ein Gespräch mit meiner Vorgesetzten und sie meinte wir müssen schauen bezgl. Höhergruppierung, deswegen jetzt auch die neue Stellenbeschreibung, da in nächster Zeit dann eine Stellenbewertung stattfinden soll
Die Vorgesetzte kann Tätigkeiten anweisen, aber nicht übertragen. Sie ist also hier der völlig falsche Ansprechpartner.
Im Prinzip sehe ich zwei Ansätze:
Man unterstellt, dass die Tätigkeiten bereits wirksam übertragen wurden - schließlich wurden sie angewiesen und ausgeführt - und fordert die entsprechende Bezahlung ein
oder
man unterstellt, dass die Tätigkeiten bis jetzt noch nicht wirksam übertragen, sondern nur vorübergehend angewiesen wurden - und kündigt an, dass einem die Ausübung in Zukunft nicht mehr möglich ist, weil man damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.
Adressat des Schreibens ist die Personalabteilung o.ä. - die Vorgesetzte darf eine Kopie kriegen.
