IT-Stellenbeschreibung welche Eingruppierung?

Begonnen von itnerd, 06.05.2025 11:52

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MoinMoin

Zitat von: itnerd in 06.05.2025 16:11
Super, vielen Dank das hilft mir schon Mal weiter.
Wobei ich in dem Link von Ihnen: https://www.bkpv.de/fileadmin/redaktion/Geschaeftsberichte/2017/Stellenbewertung_Beschaeftigte_in_der_Informations-_und_Kommunikationstechnik.pdf

Bei 6.4 Beispiel Systemmangement (EG 10 Fallgr. 2) nur eine Planung Konzeption von insgesamt 20% sehe, der Rest sind auch Beschaffungen/Umsetzungen/Betrieb oder mache ich hier einen Fehler bzw. übersehe ich etwas?

Ich sehe da mehr als 20%

Die sehen da EG10 in Planung Beschaffung
1 25%
2 5%
3 15%
und teilweise bei der Umsetzung >50%
weil dort nach deren Auffassung großer Gestaltungsspielraum besteht:

Die Tätigkeiten im Bereich Planung und Konzeption, in der Beschaffung und der Umsetzung
(teilweise) erfordern einen Gestaltungsspielraum, der über den Gestaltungsspielraum der EG 8
hinausgeht. Das Hälftemaß wird erreicht.


ob du das bei deinen AVs auch mit den Zeitanteilen hast, kann ich nicht beurteilen.

Eher ja, wenn du das Budget verwaltest und entscheidest in welcher Richtung es geht, eher nein, wenn du "nur" zusammenstellst und andere Entscheiden.

Auch ist fraglich, ob du wirklich 6h jede Woche im Jahr bzw. über einen ganzen Monat pro Jahr sich ausschließlich mit der Planung und Konzeption und Inbetriebnahme der Server/LAN/WAN Infrastruktur beschäftigt ist.
Also wir machen das alle 3-5 Jahre und dann sind wir nach 2-3 Wochen damit durch und dann ist es nur noch Betrieb.

Wobei in der Regel die Inbetriebnahme eben kaum größer als 8 bei normaler und 9a bei Spezialhardware ist und somit nicht 10 sein kann.
Also diese Kriterien bei den jeweiligen avs vorliegen müssen:
Insgesamt müssen schwierige Abwägungsprozesse über den richtigen Weg oder das Ziel der Tätigkeiten einen zentralen Bestandteil der Tätigkeiten ausmachen.
Vorzugsweise finden sich solche Tätigkeiten z. B. im Bereich der strategischen Planung von
IKT-Ausstattung, der Betreuung von Spezial-Hardware (z. B. für wissenschaftliches Rechnen,
Forschung) oder der Individualisierung / dem Anpassen von Prozessen (Zusammenführung
von realen Abläufen und Möglichkeiten einer Software).


Das sehe ich in deinem Fall von 40 Aps und "Standard" Umgebung nicht wirklich.



Layer8

Moin!

Aus eigener Erfahrung: ich hatte vor Jahren eine ähnliche lange Stellenbeschreibung erstellt. Nach der nicht passenden Gefälligkeitsbewertung hat ein Externer interveniert und das Dokument wanderte in den Papierkorb, denn die "Atomisierung" war im Endeffekt nicht zweckdienlich. Die Auslistung wurde massiv eingekürzt und schlank gehalten, die neue Bewertung ergab dann die gewünschte EG.

Bei der Bewertung von Verwaltungsangelegenheiten haben die Bewerter sicherlich eine Routine, bei uns kamen jedoch Zweifel auf, ob die Themen der IT überhaupt ansatzweise von den Bewertern verstanden und "eingeordnet" werden konnten.

VielUnterwegs

Bei dieser Größe ist eine E9a völlig korrekt - hab die selben Tätigkeiten 1:1 und wurde auch genau so bewertet. Bei diesem Job kann man die höherwertigen Tätigkeiten nicht so oft und lange ausüben, um überhaupt eine Höhergruppierung zu bekommen. Wer im ÖD in der IT arbeitet, muß eben damit leben...

Einsnull

ZitatWer im ÖD in der IT arbeitet, muß eben damit leben...
Sehe ich nicht so. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das in der IT im öD auch eine 10 (ohne Studium) geht.

Die Stellenbeschreibung ähnelt meiner zu 70-80%.
Bei mir ist es sogar weniger Programmierung als bei dir, dafür deutlich mehr Doing/Verantwortung was Projektierung, Monitoring und Security/Backup angeht.

Ich sehe hier schon eine 9b/9c. Aber ich stecke da nicht so tief im Thema was das ganze Eingruppierungsverfahren angeht.

Die Frage wäre ja noch welche Ausbildung/welches Studium vorliegt? Oder war das irrelevant?

VielUnterwegs

Eine höhere Eingruppierung würde ich nicht anstreben - ich würde einen Zuschlag für IT-Kräfte aushandeln, muß nicht extern geprüft werden und den gibt es bei Genehmigung sofort.

FearOfTheDuck

Allerdings müsste man einen solchen Zuschlag oder eine solche Zulage als "unwiderruflich" festlegen lassen (können).

itnerd

Hatte ich auch schon besprochen, da es sich dabei aber um den ersten Zuschlag dieser Art handeln würde geht mein Vorgesetzter davon aus, dass der Antrag möglicherweise abgelehnt wird.


Zitat von: VielUnterwegs in 07.05.2025 16:04
Eine höhere Eingruppierung würde ich nicht anstreben - ich würde einen Zuschlag für IT-Kräfte aushandeln, muß nicht extern geprüft werden und den gibt es bei Genehmigung sofort.

VielUnterwegs

Zitat von: itnerd in 08.05.2025 08:41
Hatte ich auch schon besprochen, da es sich dabei aber um den ersten Zuschlag dieser Art handeln würde geht mein Vorgesetzter davon aus, dass der Antrag möglicherweise abgelehnt wird.

Hätte-Könnte-Sollte gibts nicht - einfach machen und gut ist!

itnerd

Ja ist natürlich immer leichter geschrieben als getan, haben Sie konkrete Tips?


Zitat von: VielUnterwegs in 08.05.2025 11:54
Zitat von: itnerd in 08.05.2025 08:41
Hatte ich auch schon besprochen, da es sich dabei aber um den ersten Zuschlag dieser Art handeln würde geht mein Vorgesetzter davon aus, dass der Antrag möglicherweise abgelehnt wird.

Hätte-Könnte-Sollte gibts nicht - einfach machen und gut ist!

VielUnterwegs

Zitat von: itnerd in 08.05.2025 13:21
Ja ist natürlich immer leichter geschrieben als getan, haben Sie konkrete Tips?

...na den Antrag einfach einreichen! Wer schreibt bleibt!

Petar Tudzharov

Als IT-Nerd mit der Auffassung, man habe ein höherers Gehalt verdient, sollte man in der Lage sein, ein Dokument so zu bearbeiten, dass man nicht mit zwei Klicks und 5 Sekunden google herausfinden kann, um welche Person bei welchem AG es sich handelt.

itnerd

Verstehe ehrlich gesagt diese Antwort nicht, wie meinen Sie das?

Zitat von: Sjuda in 09.05.2025 08:56
Als IT-Nerd mit der Auffassung, man habe ein höherers Gehalt verdient, sollte man in der Lage sein, ein Dokument so zu bearbeiten, dass man nicht mit zwei Klicks und 5 Sekunden google herausfinden kann, um welche Person bei welchem AG es sich handelt.

Petar Tudzharov

#27
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VielUnterwegs

Diese Stellenbeschreibung hätte ich gerne als Vorlage gehabt - könnte man die bitte wieder ohne Urheber-Angaben online stellen als PDF? Vielen Dank!

superbraz

Ergänz deine Arbeitsabläufe der höherwertigen Tätigkeiten mit dem Zusatz
"in Eigenleistung sowie mittels Weisungsbefugnis gegenüber externen Dienstleistern" - dann ist das mit Personalverantwortung gleichzusetzen - und das macht man ja auch.

Oder fragst du deinen Vorgesetzten, ob der externe nen Patch installieren kann?

Weisungsbefugnis > EG 10 / 11