Autor Thema: Sicherheitsüberprüfung beim BAMF  (Read 1506 times)

TanjaDerksen

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Sicherheitsüberprüfung beim BAMF
« am: 07.05.2025 11:44 »
Hallo zusammen, ich interessiere mich für eine Stelle beim BAMF und da muss man ja, sofern man die Stelle antritt, eine Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG  durchlaufen. Ich finde die unterschiedlichsten und teilweise sich widersprechende Informationen dazu, was bei dieser SÜ konkret abgefragt wird. Ich interessiere mich insbesondere für die folgenden zwei Aspekte, vielleicht kann sie jemand netterweise beantworten, der diese SÜ (beim BAMF) bereits durchlaufen hat.

1. Werden staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren (der letzten 5 Jahre abgefragt) --> Könnten sie ein Hindernis für eine SÜ sein, auch wenn sie eingestellt wurden?
2. Werden die Polizeidienststellen der Wohnorte der letzten 5 Jahre abgefragt? --> Wird generell auf die Polizeicomputer zugegriffen bzw. auf Erkenntnisse von Polizeidienststellen?
3. Werden die finanziellen Verhältnisse beleuchtet? Und wenn ja, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen/ Pfändungen der letzten 5 Jahre abgefragt oder nur aktuelle Verfahren?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten :-)

defl

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Antw:Sicherheitsüberprüfung beim BAMF
« Antwort #1 am: 08.06.2025 22:13 »
vorweg - ich habe keine tieferen Erkentnisse. Ich würde aber grds.  annehmen, dass die Antwort bei allen drei Fragen mit ja zu beantworten sind. Was die überprüfende Behörde daraus macht, ist eine andere Frage und - so wie es scheint - eine Einzelfallentscheidung. Im Zweifel vielleicht den Geheimschutzbeauftragten oder einer vergleichbaren Stelle anfragen und bei Zweifel  die Umstände beschreiben.

Ich würde sonst auf die SÜG-AVV des BMI verweisen, die etwas näher ins Detail geht, was da passiert.