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Heilungsbewährung und Pensionsabschlag
2simmic:
Hallo und guten Abend,
ich habe da eine Frage: ich habe aktuell einen GdB von 80 mit einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Krebsdiagnose.
Was bedeutet diese nun für meine anstehende Pensionierung (Niedersachsen)? Ich werde mit diesem GdB dann mit einem geringeren Abschlag in den Ruhestand gehen. Was passiert mit dem geringeren Abschlag, wenn die Heilungsbewährung erfoglreich war und der GdB unter 50 fällt?
Danke für die Antwort und viele Grüße!
Rentenonkel:
Die Schwerbehinderung muss bei einer Pension wegen Erreichen der maßgebenden Altersgrenze zum Zeitpunkt der Pensionierung vorliegen.
Eine spätere Heilungsbewährung hat lediglich steuerrechtliche Auswirkungen. Die Versetzung in den Ruhestand bleibt bestehen, da zum Zeitpunkt des Beginns der Pension die Voraussetzungen erfüllt waren.
Anders wäre es, wenn man wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. Das wäre dann jedoch ein anderer Sachverhalt.
Autodoc:
Hi
Das würde ich auch so sehen. Bei der Deutschen Rentenversicherung gilt auch nur die Stichtagsregelung. Liegt zum maßgeblichen steht da die Schwerbehinderung vor, ist es egal was danach passiert.
Da wird also Nix mit Widerruf erteilt, auch wenn der Ausweis ja augenscheinlich befristet ist.
Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, wenn die Behörde das Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat, danach einen Widerspruch zu erheben, und in die Klage zu gehen… so lange behält man ja den Rechtsstatus und irgendwann hat man eh die reguläre Altersgrenze für die Pension erreicht…
2simmic:
… vielen Dank für die Antworten. Ich merke allerdings gerade, dass meine Darstellung des Sachverhaltes unklar ist:
die Pensionierung erfolgt vor dem Zeitpunkt der abschlagsfreien Pensionierung nach 45 Dienstjahren.
Gilt dann trotzdem der Zeitpunkt der realen Pensionierung?
Laut Onlinerechner des NLBV reduziert sich der Abschlagsbetrag genau um die zwei Jahre (7,2%), die aufgrund der Schwerbehinderung ein früherer Eintritt möglich sind. Die Schwerbehinderung von 80% besteht zu Beginn des frühzeitigen Ruhestandes auf eigenen Antrag, läuft dann aber wegen Heilungsbewährung während des Ruhestandes vermutlich aus.
Rentenonkel:
--- Zitat von: 2simmic am 08.05.2025 08:17 ---
Gilt dann trotzdem der Zeitpunkt der realen Pensionierung?
--- End quote ---
Meine Antwort gilt unabhängig von der Frage, ob die Pensionierung mit oder ohne Abschläge erfolgte.
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