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Möglichkeiten der Außertariflichen Besoldung im öffentlichen Dienst

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gunnar:
Moin zusammen,

ich arbeite an einem universitären Krankenhaus. Aktuell bin ich nach TV-L E15/4 eingruppiert. Demnächst werde ich eine Abteilung leiten, in der 14 Mitarbeitende nach E 13/14 und 24 Mitarbeitende nach E 9 eingruppiert sind.

Eine Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L würde ich versuchen zu beantragen.

Meine Frage wäre, welche weiteren Optionen (auch außertariflich) ich hätte, eine der neuen Verantwortung marktgerechtere Entlohnung zu erhalten.

Eine Professur strebe ich aus verschiedenen Gründen nicht an.

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Rowhin:
Das kommt ganz darauf an, was du mit deinem AG heraushandelst und dann in deinem Arbeitsvertrag steht.

Oft gibt es eine Bezugnahme auf den TV-L im Arbeitsvertrag, so dass die Regelungen des TV-L greifen, und alle Abweichungen dann im Vertrag festgehalten sind, z.B. Gehalt, Zulagen, abweichende Urlaubsregelungen, etc. pp.

Du hast damit bei einem außertariflichen Arbeitsvertrag genau alle die Möglichkeiten, von denen dein AG Gebrauch machen möchte und du dann unterschreibst.

gunnar:
Vielen Dank für deine Antwort.

Gibt es hinsichtlich solcher Art von Verhandlungen im Öffentlichen Dienst Erfahrungswerte? Also worauf lassen sich AG im ÖD eher ein und was ist eher unrealistisch?

 

troubleshooting:

--- Zitat von: gunnar am 09.05.2025 08:29 ---Vielen Dank für deine Antwort.

Gibt es hinsichtlich solcher Art von Verhandlungen im Öffentlichen Dienst Erfahrungswerte? Also worauf lassen sich AG im ÖD eher ein und was ist eher unrealistisch?

--- End quote ---

Darauf gibt es nur eine Antwort: Es kommt drauf an!

- wie lauten evtl. Vorgaben der Landesregierung diesbezüglich
- wie lauten evtl. Vorgaben des für dich zuständigen Ministeriums
- wie "flexibel" ist die für dich zuständige Pers
- wie sehr wollen sie dich halten bzw. wie stark verfängt ein angedrohter möglicher Weggang deinerseits
...

2strong:
Kannst Du in Erfshrung bringen, wie vergleichbare Abteilungsleiter bei Euch vergütet werden? Wenn eine Vergütung oberhalb der Entgeltgruppe 15 angestrebt wird, orientiert man sich regelmäßig an entsprechenden Besoldungsgruppen und vereinbarten dann außertariflich beispielsweise eine Vergütung analog Besoldungsgruppe B 2. Mit einem solchen AT-Vertrag wird die Arbeitszeit allerdings häufig auch (analog zu Beamten) auf 41h hochgesetzt, gelten Überstunden als pauschal mit dem Grundgehalt vergütet und muss eine Dynamisierung (also automatische Anpassung an allgemeine Besoldungserhöhungen) gesondert vereinbart werden.

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