Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Möglichkeiten der Außertariflichen Besoldung im öffentlichen Dienst
Rowhin:
--- Zitat von: troubleshooting am 09.05.2025 09:01 ---
--- Zitat von: gunnar am 09.05.2025 08:29 ---Vielen Dank für deine Antwort.
Gibt es hinsichtlich solcher Art von Verhandlungen im Öffentlichen Dienst Erfahrungswerte? Also worauf lassen sich AG im ÖD eher ein und was ist eher unrealistisch?
--- End quote ---
Darauf gibt es nur eine Antwort: Es kommt drauf an!
- wie lauten evtl. Vorgaben der Landesregierung diesbezüglich
- wie lauten evtl. Vorgaben des für dich zuständigen Ministeriums
- wie "flexibel" ist die für dich zuständige Pers
- wie sehr wollen sie dich halten bzw. wie stark verfängt ein angedrohter möglicher Weggang deinerseits
...
--- End quote ---
Absolut. Was in Bayern geht, geht in Hamburg noch lange nicht, was in NRW gang und gäbe ist, davon hat man in Niedersachsen noch nie gehört. Und für Personalräte ist es noch kleinteiliger - wir haben zwei große Unis in der Stadt, und bei manchem, was unser Personalrat absegnet, bekommen die Kollegen an der Schwesteruni Schnappatmung und umgekehrt. Es ist also für uns sehr schwer, hier Voraussagen zu treffen. Ich würde daher empfehlen, einfach das Gespräch zu suchen und offen über alle Optionen zu reden. Wenn etwas nicht geht, wird man das schon mitteilen. Und dann kann man überlegen, ob man unterschreibt.
gunnar:
Vielen dank für eure hilfreichen Kommentare.
Wie ich heute erfahren habe, ist AT bei uns nur bei ärztlichem Personal oder AkademikerInnen mit Professur (W2/W3) möglich. Leider kenne ich keine KollegInnen mit ähnlicher Personalverantwortung welche nicht ÄrtzIn oder W2/W3 sind.
Gewerbler:
Das ist ärgerlich. Dann wirst du wohl entweder die Stelle ablehnen müssen, dich mit dem Geld (und ggf. Zulage) abfinden müssen, deinen Einsatz reduzieren oder dich nach Alternativen umschauen.
Insbesondere im letzten Fall könnte man natürlich dann noch die Option "pokern" ziehen und glaubwürdig vermitteln, dass du ohne entsprechende Entlohnung weg bist. Das Problem ist natürlich, dass man die Karte oft nur einmal spielen kann bzw. dann auch die Konsequenzen ziehen muss.
2strong:
Dann solltest Du versuchen, die bereits von den Kollegen hier erwähnte Zulage (§16 Abs. 5 TV-L) zu erwirken
Das kann über 1.000€ pro Monat bringen und ist daher nicht weniger attraktiv als ein AT-Vertrag.
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