Autor Thema: BW Direkteinstellung Beamter mntD  (Read 5016 times)

moe

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Antw:BW Direkteinstellung Beamter mntD
« Antwort #15 am: 08.05.2025 18:19 »
Auch wenn es theoretisch möglich ist.
Über einen Aufstieg vor 55 wirds denke ich schon schwer.
Bei dir sollte ja höchstens der Verwendungsaufstieg (§27BLV) in Frage kommen.
Das bedeutet mind. 3 Jahre Endamt und dann noch in den letzten beiden Beurteilungen super Noten.
Also müsstest du erstmal eine so gute Note bekommen das du A8 wirst, anschließend wird man in der Regel wieder herabgestuft.
Nun musst du dich wieder "hocharbeiten" um A9 zu werden.
Normal wirst du dann wieder herabgestuft und dann müsstest du 2 mal eben noch mal (sehr) gute Noten haben.

Vielen lieben Dank für die Ausführliche Beschreibung.
Habe mich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt, mir war aber nicht bewusst das ein Aufstieg so lange dauern kann. Bin davon ausgegangen das nach 4 Jahren A8 möglich ist.
Ich habe gelesen es gibt auch die Möglichkeit zum Studieren und anschließend in den gehobenen Dienst zu kommen. Das wäre vielleicht auch eine Option.

PolareuD

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Antw:BW Direkteinstellung Beamter mntD
« Antwort #16 am: 08.05.2025 18:33 »
Egal ob Beförderung oder ein Aufstieg. Alles steht oder fällt mit den alle 3 Jahre anfallenden Regelbeurteilungen. Da die Noten quotiert sind, werden meistens Reihungslisten geführt. Gerade in unteren Ortsbehörden führt das dazu, dass man 20-30 Jahre von Eingangsamt bis zum Endamt benötigt. Sofern man das Endamt überhaupt erreicht.

Eukalyptus

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Antw:BW Direkteinstellung Beamter mntD
« Antwort #17 am: 08.05.2025 20:32 »
Eine Besoldung von A8 ist aus meiner Sicht mittelfristig ohne Probleme machbar, auch in der Ortsebene eines BwDLZ. A9 ist seltener und bedingt gute Beurteilungen und etliche Jahre Zeit. Ein Aufstieg in den gehobenen Dienst läuft über ein Verwaltungsstudium in Mannheim (soweit ich weiss, auch als Fernstudium machbar), ist aber lernmässig ab einem gewissen Alter (auch wegen familiärer Pflichten) nicht leicht. Ein Aufstieg nach §27 BLV geht, bedingt aber ein Erreichen von A9 vorher. Solltest du dich entscheiden können einen Abstecher aus dem lokalen BwDLZ in die Zentrale in Bonn (oder andere Dienststellen) machen zu können, werden Beförderungen und Aufstieg schneller gehen. Gegen Deinen Willen wird man dich in der Praxis aber nicht versetzen, zumal die meisten BwDLZ immer Personalmangel haben.


Letztlich ist monetär deine bisherige Tätigkeit vergleichbar bezahlt, zumindest solange du Kinderzuschläge aus dem Beamtenverhältnis bekommst. Wieviel PKV anfällt (bitte tatsächlich prüfen) ist mir allerdings nicht bekannt. Die Entscheidung müsste also eher darauf abzielen, ob dir der Beamtenstatus mit der relativ guten Altersversorgung und die bessere Work/Life Balance wertvoll genug sind.

conny111

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Antw:BW Direkteinstellung Beamter mntD
« Antwort #18 am: 08.05.2025 22:49 »
Ich bin vor einigen Jahren mit damals 38 im mittleren nichttechnischen Dienst verbeamtet worden und habe 4 Jahre später den dreijährigen Aufstieg in Form eines Fernstudiums an der HS Bund begonnen. Mit mir waren 8 oder 9 von der Bundeswehr, der älteste 58 bei Beginn des Studiums. Die Diplomierung ist jetzt 7 Jahre her, inzwischen sind jetzt fast alle bei A12 angelangt, die Bundeswehr scheint gut zu befördern. Ich würde es machen.

Matze1986

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Antw:BW Direkteinstellung Beamter mntD
« Antwort #19 am: 09.05.2025 07:43 »
Die A8 bei der Bw ist definitiv sicher, da die DP von A6-A8 gebündelt sind. Nur wer "unter aller Kanone" beurteilt wurde, wird evtl. nicht befördert. (Aber selbst da läuft das meist als Automatismus).

Wenn der Fragesteller einmal drin ist kann er sich auf alle möglichen DP im mntD bewerben.
Gerade im Bereich Beschaffung ist eine Beförderung bis A9 durchaus realistisch.

moe

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Antw:BW Direkteinstellung Beamter mntD
« Antwort #20 am: 09.05.2025 07:49 »
Noch einmal vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
So wie ich sehe gibt es sehr viel Unterschiedliche Erfahrungen, gerade zu dem Thema Aufstieg.

Ich habe das Gefühl, dass ich mir die Chance nicht entgehen lassen sollte. Muss dann zwar aus meiner jetzigen Komfortzone raus, aber würde das mit Freude und Ziel vor Augen gerne machen.

Das Einzige Ungewisse ist leider das Thema mit Aufstieg etc. ... Aber ich nehme an das kann man vorher nie wissen. Ist es ratsam das Thema im BwDLZ anzufragen oder werde ich hier mit keine Antwort rechnen können?

Im nächsten Schritt werde ich verschiedene PKVs anfragen um mir hier noch ein Bild zu machen. Habe zuvor gelesen Debeka, Barmenia und HUK sind meistens empfohlen.
Gibt es Besonderheiten auf die ich Achten sollte?

@conny111
So einen Werdegang würde ich auch gerne anstreben. Muss das DwDLZ das Studium genehmigen? Auch hier braucht es im Anschluss doch dann freie Planstellen?

@Eukalyptus
Ein Aufstieg nach §27 BLV wäre wünschenswert, aber ich nehme an dies kann mir keiner vorher sagen.


Gewerbler

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Antw:BW Direkteinstellung Beamter mntD
« Antwort #21 am: 09.05.2025 08:05 »
Im nächsten Schritt werde ich verschiedene PKVs anfragen um mir hier noch ein Bild zu machen. Habe zuvor gelesen Debeka, Barmenia und HUK sind meistens empfohlen.
Gibt es Besonderheiten auf die ich Achten sollte?

Es gibt im Forum viele Erfahrungen und Themen zum Thema PKV, wo du dich einlesen kannst. Man sollte sich ausführlich mit dem Thema beschäftigen, da es mitunter um eine Entscheidung fürs Leben geht und jede/r andere Anforderungen und Voraussetzungen hat oder Sachen, die einem wichtig sind (beim Einen evtl. Zahnersatz, bei der anderen eher Vorsorge, beim Dritten eine Beitragsrückerstattung, die Vierte will unbedingt Einzelzimmer,...).

Wichtig ist, auf jeden Fall anonyme Risikovoranfragen zu machen. Ich persönlich (wie einige andere) empfehle, dafür einen unabhängigen Makler zu nutzen. Und zwar jemand, der sich auf PKV in Verbindung mit Beamten spezialisiert hat, da das eigene Anforderungen hat.
Alternativ kann man die Anfragen auch selbst machen. Wichtig dabei ist, dass man nichts unterschreibt und nach Möglichkeit keine persönlichen Daten angibt, ggf. auch eine anonymisierte Mailadresse nutzt. Bei den Gesundheitsfragen muss man allerdings sehr ehrlich sein, sonst kann einem das später böse auf die Füße fallen.

Typische Abfragezeiträume sind 3 Jahre bei ambulanten Geschichten, 5 Jahre bei stationären und 10 Jahre bei psychischen Sachen ("F-Diagnosen"). Das kann man so oder so schon mal vorbereiten und ggf. von der GKV (bzw. den bisherigen GKVen) auch mal die Patientenquittung anfordern und schauen, was da so (korrekt oder fälschlich) abgerechnet wurde...

Debeka hat in der Regel nur Direktvertrieb. Huk evtl. auch, da bin ich gerade nicht sicher.

Ansonsten gibt es noch die so genannte "Öffnungsaktion", die es auch bei Vorerkrankungen ermöglicht, in die PKV zu kommen. Das geht aber nur innerhalb von 6 Monaten nach der Berufung und es sind einige Einschränkungen damit verbunden. Außerdem ist nur die erste Versicherung, bei der man fragt, verpflichtet dich aufzunehmen. Daher aufpassen, was man wo beantragt. Bei Maklern ist die ÖA häufig unbeliebt, da es dann keine Provision gibt. Je nachdem wird dafür ein gewisser Betrag fällig, der sich aber u.U. auch lohnen kann.

PolareuD

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Antw:BW Direkteinstellung Beamter mntD
« Antwort #22 am: 09.05.2025 13:44 »
Noch einmal vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
So wie ich sehe gibt es sehr viel Unterschiedliche Erfahrungen, gerade zu dem Thema Aufstieg.

Ich habe das Gefühl, dass ich mir die Chance nicht entgehen lassen sollte. Muss dann zwar aus meiner jetzigen Komfortzone raus, aber würde das mit Freude und Ziel vor Augen gerne machen.

Das Einzige Ungewisse ist leider das Thema mit Aufstieg etc. ... Aber ich nehme an das kann man vorher nie wissen. Ist es ratsam das Thema im BwDLZ anzufragen oder werde ich hier mit keine Antwort rechnen können?

Im nächsten Schritt werde ich verschiedene PKVs anfragen um mir hier noch ein Bild zu machen. Habe zuvor gelesen Debeka, Barmenia und HUK sind meistens empfohlen.
Gibt es Besonderheiten auf die ich Achten sollte?

@conny111
So einen Werdegang würde ich auch gerne anstreben. Muss das DwDLZ das Studium genehmigen? Auch hier braucht es im Anschluss doch dann freie Planstellen?

@Eukalyptus
Ein Aufstieg nach §27 BLV wäre wünschenswert, aber ich nehme an dies kann mir keiner vorher sagen.

Du musst dich auf das Aufstiegsverfahren (§35ff BLV bzw. §27 BLV (Pseudoaufstieg)) bewerben. Um die Voraussetzungen hierfür zu erfüllen, benötigt man u.a. 1-2 Regelbeurteilungen mit der höchsten oder zweithöchsten Beurteilungsnote. Wie schon geschrieben kann das aufgrund der Quotierung eine Herausforderung sein. Im Endeffekt muss das von der Dienststelle unterstützt werden.

Eukalyptus

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Antw:BW Direkteinstellung Beamter mntD
« Antwort #23 am: 09.05.2025 17:56 »
Stellen werden nach  §27 BLV ausgeschrieben - oder nicht. Eine A9 Stelle des gD kann mit einem frischen Laufbahnabsolventen gD besetzt werden oder eben mit einem Kandidaten des mD nach §27 BLV. Falls man den letzteren möchte, wird die Ausschreibung meist so gestaltet dass der Kandidat (oder jemand mit ähnlichem Profil) zum Zug kommt. Das alles führt zum selben Fazit: Du kannst aufsteigen, wenn man es will. Im Regelfall bedeutet das, dass du gute Leistungen bringst. Sollte man das nicht vor Ort würdigen, wechsle.

PolareuD

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Antw:BW Direkteinstellung Beamter mntD
« Antwort #24 am: 09.05.2025 18:16 »
Nicht ganz. Der A9 gD Dienstposten muss explizit nach §27 Blv gelabelt sein, sonst ist eine Bewerbung eines A9 mD“ler nicht zulässig.

Eukalyptus

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Antw:BW Direkteinstellung Beamter mntD
« Antwort #25 am: 09.05.2025 19:12 »
Nicht ganz. Der A9 gD Dienstposten muss explizit nach §27 Blv gelabelt sein, sonst ist eine Bewerbung eines A9 mD“ler nicht zulässig.

Für den Bewerber zählt die Ausschreibung nach §27. Aber ja, vor Ausschreibungsbeginn muss der Dienstposten so gekennzeichnet werden. Zumindest in meiner Behörde kann eine solche Änderung innerhalb weniger Tage erfolgen, denn sie kostet keine Ressourcen. Das führt wieder zum Fazit: Wenn man will, geht es.

moe

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Antw:BW Direkteinstellung Beamter mntD
« Antwort #26 am: 13.05.2025 08:26 »
Nachdem ich mich durch das Forum gelesen hatte, kamen mir kurz ein bisschen Zweifel. Der Unterschied vom Sold Bund / Land und die eventuell schwierigen Aufstiegschancen warm mir vorher nicht so bewusst.

Weiterhin sehe ich trotzdem die positiven Aspekte von Vorteil.  Auch mit Blick in die Zukunft, KI etc. ist die Arbeitsplatzsicherheit ein wichtiger Aspekt für mich.


@Gewerbler vielen Dank für die ausführliche Antwort zum Thema PKV


Bastel

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Antw:BW Direkteinstellung Beamter mntD
« Antwort #27 am: 13.05.2025 08:51 »
Ich würde mich an deiner Stelle weiterbilden und schauen das du in deiner jetzigen Firma auf eine E8 oder E9 kommst.

Adler85

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« Antwort #28 am: 14.05.2025 06:22 »
Hat man die Einstellung mit Direktverbeamtung in der A7 schon schriftlich zugesagt?

Normalerweise erfolgt der Einstieg im Eingangsamt, welches im mntD A6 ist.

Das gilt nicht für die Direkteinstellung. Hier werden verwertbare vorangegangene Tätigkeiten ermittelt und bewertet.
Somit ist die A7 bei diesem Altersbereich nicht ungewöhnlich.

Um das beurteilen zu können würde ich noch mehr Informationen brauchen. A8 sollte ja auf jeden Fall noch drin sein, A9 auch?

Die A8 im BwDLZ ist absolut nicht sicher. Wenig Stellen, viele die seit Jahren warten. Hier muss man tatsächlich auch offen für Versetzung sein um definitiv die A8 zu bekommen.

Hier liegt wohl eine Fehlinformation vor: Auch in einem Bundeswehr-Dienstleistungszentrum sind alle Dienstposten wie in der gesamten Bundeswehrverwaltung von A 6m bis A 8 gebündelt. Die Beförderung zu A 8 ist einzig abhängig von den entsprechenden zur Verfügung stehenden Planstellen und bei Knappheit von der Beurteilungsnote.

Ari31

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« Antwort #29 am: 14.05.2025 07:44 »
Adler85 sie haben natürlich recht. Es muss A9 und nicht A8 lauten. A7/A8 sind natürlich Koppeldienstposten. Bei der 9 wird es dann schwierig.