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Anerkennung von Berufserfahrung

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Sjuda:
Danke für diese schöne Zusammenfassung, @McOldie

Im Kern entspricht das dem hier schon seit Jahren gerne herangezogenen Spid'schen Leitsatz, wonach die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt werden muss.

Zimmer032:

--- Zitat von: Oberhausen1989 am 08.05.2025 11:53 ---Hallo zusammen,

folgender SV spielt sich aktuell bei einem Kollegen ab.

Er hat 13 Jahre in der Privatwirtschaft gearbeitet (kfm. Bereich).

Bei Neueinstellung Mitte 2024 wurde nur die Stufe 1 gewährt, da er keinerlei Berufserfahrung im Bereich des TVÖD VKA vorweisen konnte. Ich bin hier anderer Meinung, da in §16 TVÖD von einschl. Berufserfahrung die Rede ist und nicht von Berufserfahrung im Bereich des TVÖD VKA.

Er hat die Personalabteilung darauf hingewiesen und diese möchte Nachweise haben, dass er Berufserfahrungen im Bereich des TVÖD VKA gesammelt hat.

Wer hat nun Recht?

Danke euch!

--- End quote ---

Gibt uns doch mal mehr Details: Was war die Tätigkeit in der Privatwirtschaft und was soll jetzt im TVöD gemacht werden?

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