Autor Thema: Ausgeschriebene 70% Stelle - Zulage möglich?  (Read 1242 times)

AmySue

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Hallo Ihr Lieben,
im Rahmen von aktuell anstehenden Vorstellungsgesprächen habe ich mich auf eine Stelle als Mitarbeiterin für Büromanagement und Sekretariatsaufgaben in einem Institut beworben.
In der Stellenausschreibung steht die Stelle mit 70% ausgeschrieben - Tarif E5 TVöD-Bund.
Es wird sicher eine Einstufung in Stufe 3 seitens des Personalers vorgeschlagen - aber da ich über 30 Jahre Berufserfahrung in genau diesem Themengebiet der Stelle aufweisen kann, werde ich Stufe 5-6 fordern.

Grundsätzlich würde ich bei positivem Verlauf des VG die Stelle gern annehmen, die Chancen stehen zumindest nicht ganz schlecht, da mein Profil top auf die Stelle passt und ich sehr gerne dort arbeiten würde.

Ich muß natürlich bei einer 70% Stelle dann ganz schön rechnen - zumal im ÖD wohl kein Fahrtkostenzuschuß oder z.B. eine Sachkarte zum Tanken, wie in der freien Wirtschaft recht üblich, gewährt werden.
Ich überlege somit hin und her, ob sich das bei täglich mit dem Auto 30 km hin und 30 km zurück wirklich rechnet. ???

Kann man denn noch über eine Zulage (20% von Stufe2) verhandeln oder wäre das vermessen, da ich ja schon eine höhere Einstufung in 5 oder 6 für eine Einstellung voraussetze?
Laut Durchführungshinweisen nach §16 Bund 7.2.4. vom 30.5.2024 wäre das eventuell schon möglich....
Hat das schon einmal jemand probiert oder Erfahrung damit?

Danke  :)





MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,274
Antw:Ausgeschriebene 70% Stelle - Zulage möglich?
« Antwort #1 am: 08.05.2025 12:48 »
Klar kann man das als Bedingung für sich festlegen und fordern und schauen, ob da der AG mitgeht.
Oftmals sind aber bei den 5er Stellen genügend billigere Bewerber, so dass es eher schwierig für den AG wird, die förderliche Zeiten sachgerecht zu begründen.
Gleiches gilt für die Zulage.

Ich bin im TVL unterwegs und dort geben wir durchaus Zulagen und auch förderliche Zeiten, aber grundsätzlich nur, wenn die Bewerberlage entsprechend ist und die Person uns wichtig ist. Zulagen bisher nur bei Bestandskollegen

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:Ausgeschriebene 70% Stelle - Zulage möglich?
« Antwort #2 am: 08.05.2025 14:44 »
(...)

Kann man denn noch über eine Zulage (20% von Stufe2) verhandeln oder wäre das vermessen, da ich ja schon eine höhere Einstufung in 5 oder 6 für eine Einstellung voraussetze?
Laut Durchführungshinweisen nach §16 Bund 7.2.4. vom 30.5.2024 wäre das eventuell schon möglich....
Hat das schon einmal jemand probiert oder Erfahrung damit?

Danke  :)

Ich halte das in der Tat für vermessen. Die Bewerberlage kennen wir nicht, allerdings sind Büromanagement- und Sekretariatstätigkeiten nun nicht gerade Aufgaben, für die es schwer zu findende Spezialisten benötigt. Insofern ist die Verhandlungsposition relativ schwach für umfangreiche Forderungen. Es könnte sogar schon riskant sein, die Stufe 5-6 zu fordern.

Wenn nun eine Zulage hinzukommen würde, wären wir für den AG finanziell zumindest schnell in einer Situation, in der wir über eine Vollzeitstelle sprechen. Eine solche ist aber gerade nicht ausgeschrieben.

Faunus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,258
Antw:Ausgeschriebene 70% Stelle - Zulage möglich?
« Antwort #3 am: 11.05.2025 18:58 »
Eine gelernte Verkäuferin, Kindergärtnerin oder sonstige Seiteneinsteiger und ungelernte Kräfte haben kaum die Grundlagen, um gegen eine "gelernte Sekretärin" mit entsprechender Berufserfahrung und guten Englischkenntnissen zu konkurrieren. Allerdings kann der Staat sich keine solchen Arbietskräfte aus der PW leisten und muss halt die EG5-Stelle mit der Discounter-Verkäuferin besetzten.

Wobei es hier auch langsam zum Engpass kommt und sich kaum noch ansatzweise geeignete Leute bewerben.

Die Frage ist hier eher: gibt es bereits Arbeitskräfte in dem Büro-Bereich am Institut? Hast Du in der PW wesentlich über EG5 verdient? Warum willst Du Deine aktuelle Stelle aufgeben und 30 km einfach fahren, wenn Du die Fahrerei von deinem jetztigen AG in der PW doch erstattet bekommst?