Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Teilzeit mit Freistellungsjahr für Angestellte/keine Beamten
Faunus:
Hmm... scheint in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden, weil es eine reine Kann-Sache im TV-L ist?!
Bundesland?
nedi:
Bundesland: Ba-Wü
Die Langzeitkontenregelung wurde bei einer ersten Anfrage eher abgelehnt. Vermutlich geht die Tendenz zu einer 7/8 Regelung, mit gedrosseltem Einkommen natürlich. Aber was passiert wenn man während der 7 Jahre Krank/Langzeitkrank o.ä. wird? Wird die Zeit hinten dran gehangen und der Renteneintrittstermin verschiebt sich?
Faunus:
In Ba-Wü hat zumindest das Kultusministerium eine Vorgabe für die Möglichkeiten eines Sabbaticals für TA rausgebracht.
In Bayern ist eine Erkrankung während der Ansparphase, die über den Entgeltfortzahlung hinaus geht über eine gesonderte Vereinbarung wieder auszugleichen. Wie das erfolgt? K.A.
nedi:
ok, vielen Dank erstmal :)
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