Autor Thema: Möglichkeiten der Außertariflichen Besoldung im öffentlichen Dienst  (Read 2375 times)

gunnar

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Moin zusammen,

ich arbeite an einem universitären Krankenhaus. Aktuell bin ich nach TV-L E15/4 eingruppiert. Demnächst werde ich eine Abteilung leiten, in der 14 Mitarbeitende nach E 13/14 und 24 Mitarbeitende nach E 9 eingruppiert sind.

Eine Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L würde ich versuchen zu beantragen.

Meine Frage wäre, welche weiteren Optionen (auch außertariflich) ich hätte, eine der neuen Verantwortung marktgerechtere Entlohnung zu erhalten.

Eine Professur strebe ich aus verschiedenen Gründen nicht an.

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Rowhin

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Das kommt ganz darauf an, was du mit deinem AG heraushandelst und dann in deinem Arbeitsvertrag steht.

Oft gibt es eine Bezugnahme auf den TV-L im Arbeitsvertrag, so dass die Regelungen des TV-L greifen, und alle Abweichungen dann im Vertrag festgehalten sind, z.B. Gehalt, Zulagen, abweichende Urlaubsregelungen, etc. pp.

Du hast damit bei einem außertariflichen Arbeitsvertrag genau alle die Möglichkeiten, von denen dein AG Gebrauch machen möchte und du dann unterschreibst.

gunnar

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Vielen Dank für deine Antwort.

Gibt es hinsichtlich solcher Art von Verhandlungen im Öffentlichen Dienst Erfahrungswerte? Also worauf lassen sich AG im ÖD eher ein und was ist eher unrealistisch?

 

troubleshooting

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Vielen Dank für deine Antwort.

Gibt es hinsichtlich solcher Art von Verhandlungen im Öffentlichen Dienst Erfahrungswerte? Also worauf lassen sich AG im ÖD eher ein und was ist eher unrealistisch?

Darauf gibt es nur eine Antwort: Es kommt drauf an!

- wie lauten evtl. Vorgaben der Landesregierung diesbezüglich
- wie lauten evtl. Vorgaben des für dich zuständigen Ministeriums
- wie "flexibel" ist die für dich zuständige Pers
- wie sehr wollen sie dich halten bzw. wie stark verfängt ein angedrohter möglicher Weggang deinerseits
...

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Kannst Du in Erfshrung bringen, wie vergleichbare Abteilungsleiter bei Euch vergütet werden? Wenn eine Vergütung oberhalb der Entgeltgruppe 15 angestrebt wird, orientiert man sich regelmäßig an entsprechenden Besoldungsgruppen und vereinbarten dann außertariflich beispielsweise eine Vergütung analog Besoldungsgruppe B 2. Mit einem solchen AT-Vertrag wird die Arbeitszeit allerdings häufig auch (analog zu Beamten) auf 41h hochgesetzt, gelten Überstunden als pauschal mit dem Grundgehalt vergütet und muss eine Dynamisierung (also automatische Anpassung an allgemeine Besoldungserhöhungen) gesondert vereinbart werden.

Rowhin

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Vielen Dank für deine Antwort.

Gibt es hinsichtlich solcher Art von Verhandlungen im Öffentlichen Dienst Erfahrungswerte? Also worauf lassen sich AG im ÖD eher ein und was ist eher unrealistisch?

Darauf gibt es nur eine Antwort: Es kommt drauf an!

- wie lauten evtl. Vorgaben der Landesregierung diesbezüglich
- wie lauten evtl. Vorgaben des für dich zuständigen Ministeriums
- wie "flexibel" ist die für dich zuständige Pers
- wie sehr wollen sie dich halten bzw. wie stark verfängt ein angedrohter möglicher Weggang deinerseits
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Absolut. Was in Bayern geht, geht in Hamburg noch lange nicht, was in NRW gang und gäbe ist, davon hat man in Niedersachsen noch nie gehört. Und für Personalräte ist es noch kleinteiliger - wir haben zwei große Unis in der Stadt, und bei manchem, was unser Personalrat absegnet, bekommen die Kollegen an der Schwesteruni Schnappatmung und umgekehrt. Es ist also für uns sehr schwer, hier Voraussagen zu treffen. Ich würde daher empfehlen, einfach das Gespräch zu suchen und offen über alle Optionen zu reden. Wenn etwas nicht geht, wird man das schon mitteilen. Und dann kann man überlegen, ob man unterschreibt.

gunnar

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Vielen dank für eure hilfreichen Kommentare.

Wie ich heute erfahren habe, ist AT bei uns nur bei ärztlichem Personal oder AkademikerInnen mit Professur (W2/W3) möglich. Leider kenne ich keine KollegInnen mit ähnlicher Personalverantwortung welche nicht ÄrtzIn oder W2/W3 sind.

Gewerbler

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Das ist ärgerlich. Dann wirst du wohl entweder die Stelle ablehnen müssen, dich mit dem Geld (und ggf. Zulage) abfinden müssen, deinen Einsatz reduzieren oder dich nach Alternativen umschauen.

Insbesondere im letzten Fall könnte man natürlich dann noch die Option "pokern" ziehen und glaubwürdig vermitteln, dass du ohne entsprechende Entlohnung weg bist. Das Problem ist natürlich, dass man die Karte oft nur einmal spielen kann bzw. dann auch die Konsequenzen ziehen muss.

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Dann solltest Du versuchen, die bereits von den Kollegen hier erwähnte Zulage (§16 Abs. 5 TV-L) zu erwirken
 Das kann über 1.000€ pro Monat bringen und ist daher nicht weniger attraktiv als ein AT-Vertrag.