Das kommt ganz darauf an, was du mit deinem AG heraushandelst und dann in deinem Arbeitsvertrag steht.
Oft gibt es eine Bezugnahme auf den TV-L im Arbeitsvertrag, so dass die Regelungen des TV-L greifen, und alle Abweichungen dann im Vertrag festgehalten sind, z.B. Gehalt, Zulagen, abweichende Urlaubsregelungen, etc. pp.
Du hast damit bei einem außertariflichen Arbeitsvertrag genau alle die Möglichkeiten, von denen dein AG Gebrauch machen möchte und du dann unterschreibst.