Autor Thema: Höhergruppierung bei taggleichem Stufenaufstieg  (Read 1205 times)

Spaßbremse86

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Liebe Alle,

ich werde zum 01.08.25 bei meiner Behörde intern auf eine andere Stelle wechseln.
Derzeit habe ich eine E6-Stelle und komme auf eine E9a-Stelle.
Normalerweise würde ich zeitgleich mit dem 01.08.2025 aber auch in die Erfahrungsstufe 4 der E6 kommen.

Jetzt stellt sich mir folgende Frage:
Komme ich dann nun in die E9a Stufe 3 oder schlimmer, in die E9a Stufe 2?

Hinweis: bei meiner Behörde bin ich durchgehend auf unterschiedlichen Stellen beschäftigt gewesen:

E8 bis einschließlich Stufe 4 erreicht, für 5 Jahre und 8 Monate.
Danach Höhergruppierung aufgrund Stellenwechsel in E9b Stufe 3, für 13 Monate.
Danach E6 Stufe 3 (Stufe fortführend) bis zum heutigen Tag.

Habt ihr dazu Erfahrungen?

Vielen Dank und liebe Grüße!

McOldie

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Antw:Höhergruppierung bei taggleichem Stufenaufstieg
« Antwort #1 am: 08.05.2025 15:09 »
Erst kommt der Stufenaufstieg nach Stufe 4. Dann erfolgt die Höhergruppierung mit den Konsequenzen bei der Stufenzuordnung.
Neue Stufe in E 9a ist: Stufe 2 zuzüglich Garantiebetrag

E15TVL

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Antw:Höhergruppierung bei taggleichem Stufenaufstieg
« Antwort #2 am: 09.05.2025 21:49 »
Neue Stufe in E 9a wäre zwar die 2, einen Garantiebetrag gibt es aber nicht (den gäbe es aus der E6 Stufe 5 heraus).

https://hg-tvl.bplaced.net/

Spaßbremse86

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Antw:Höhergruppierung bei taggleichem Stufenaufstieg
« Antwort #3 am: 12.05.2025 11:10 »
Vielen Dank für eure Antworten! :)