Ich finde sehr schwierig herauszubekommen, was man im Alter an Pension + Rente haben könnte. Gibt nicht so eine schöne "Renteninformation" wie als Angestellter.
Zumindest einige Bundesländer geben sowas raus, ggf. aber auch erst nach ein paar Jahren bzw. ab gewissem Alter. Ob es Pflicht ist, weiß ich nicht.
Ansonsten musst du halt rechnen. Letzte Dienstbezüge kann man ja grob abschätzen, z.B. A14, falls eine Beförderung realistisch ist. Jahre zählen, Faktor bilden etc. Natürlich basiert das dann auf der heutigen Besoldung und nicht auf der in 20 Jahren. Aber da muss man dann wieder die Glaskugel bemühen

Der Punkt oben von @Themaster42699 ist aber trotzdem noch ungeklärt, ob es auch bei ÖA zu Anzeigepflichtverletzungen kommen kann. Vom Gefühl her dürfte es ja keinen Unterschied für den Vertrag machen, also kann ich mir schwer eine Kündigung durch den Versicherer vorstellen. Ich würde einfach versuchen, alles reinzuschreiben, was irgendwie geht.
Ich kann es nicht mit Gewissheit sagen, aber kann mir auch nicht vorstellen, was die Konsequenz sein sollte. "Also wenn wir das gewusst hätten, hätten wir Sie nur über die ÖA und ohne Ausschlüsse mit 30 % Aufschlag versichert" - ähm, ja? Kann mir nicht so richtig vorstellen, was der Schaden für die Versicherung wäre in dem Fall. Von daher eigentlich auch keine Kündigung.
Was ich nicht ganz begriffen habe: Leistet bei ÖA/ Grundtarif ohne Beihilfeergänzung die PKV nur (in meinem Fall) 30% von dem, was beihilfefähig ist, oder vom Rechnungsbetrag? Beispiel Zahnersatz, da erkennt die Beihilfe z.B. nur 60% der Arztrechnung an und leistet davon 70%. Zahlt die PKV im Grundtarif dann 30% von den 60% oder vom Rechnungsbetrag? Also würde man im ersteren Fall insgesamt nur 60% der Arztrechnung erstattet bekommen oder 70% von 60% (Beihilfe) plus 30% von 100% (PKV)?
Nein, vom Rechnungsbetrag. Bei der Barmenia ist in einem Flyer ein ganz gutes Beispiel (glaube in der allgemeinen Tarifübersicht oder zum Ergänzungstarif).
Beispiel: Rechnung Zahnarzt beträgt 1400 €: Davon 1000 € Material/Labor und 400 € Arzthonorar.
Beihilfe erkennt z.B. Labor zu 60 % an und Arzthonorar in dem Fall komplett (weil alles maximal Faktor 3,5 ist). Davon werden dann 30 % erstattet.
Erstattung ist dann 180 € für Labor (30 % von 600 €) plus 120 € (30 % von 400 €) = 300 € gesamt.
PKV erkennt alles zu 100 % an und erstattet 70 %, macht also 980 €.
Eigenanteil bleiben dann 120 € in dem Beispiel. Das wäre der Betrag, den dann der Beihilfeergänzungstarif ggf. übernehmen würde, wenn man ihn denn hätte bzw. bekommen könnte

So ähnlich ist es dann auch z.B. bei Physiotherapie. Da erstattet die Barmenia beispielsweise 110% der Beihilfesätze und damit insgesamt mehr als die Beihilfe, was den Eigenanteil etwas verkleinert. (Übrigens auch ein Vorteil der PKV: Da gibts direkt und ggf. mehrmals 10 Behandlungen ohne Diskussion und nicht nur 6 wie in der GKV).
Soweit ich gelesen habe, gibt es beim Ziehen der Öffnungsaktion keine Chance mehr auf Rücknahme des Risikozuschlages. Aber evtl gibt es auch Ausnahmen oder Änderungen?
Meines Wissens kann man einen Risikozuschlag grundsätzlich überprüfen lassen. Und wenn ein Risiko nicht mehr auftritt kann man ja auch nochmal freundlich nach einem Ergänzungstarif für Wahlleistungen oder Beihilfeergänzung fragen (da könnte es natürlich dann Konflikte mit nicht angegebenen Krankheiten geben, siehe oben).
Oder eben bei einer anderen PKV, wenn die Abfragezeiträume entsprechend verstrichen sind. Hängt natürlich davon ab, was die Krankheiten sind, ob chronisch oder nicht, wie die die jeweilige PKV die ein und selbe Krankheit bewertet etc.
Wurde mir zumindest mal so von meinem Makler gesagt und steht auch im Vertrag zur ÖA (dass ich meine Gebühr erstattet kriege, wenn ich später nochmal "normal" unterkommen sollte).
Ansonsten noch: Falls du die Kinder in die PKV holst, ggf. beim Ausscheiden dran denken, eine Anwartschaft abzuschließen, falls die später nochmal rein müssten. Wobei eigentlich auch die ÖA nochmal greifen sollte, falls die selbst verbeamtet werden. Müsste man sich dann nochmal anschauen.